Rundfunkbeitrag: Kommission empfiehlt Erhöhung ab 2027
Ab 2027 könnte der Rundfunkbeitrag steigen. Das empfiehlt eine unabhängige Expertenkommission. Eine unabhängige Expertenkommission empfiehlt ab 2027 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Haushalt. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) jetzt an die Bundesländer übergeben hat. Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro im Monat pro Haushalt. Im ihrem vorherigen Bericht vom Februar 2024 hatte die KEF noch eine Anhebung auf 18,94 Euro ab 2025 empfohlen. Weil nicht alle 16 Länder zustimmten, blieb es bei der bisherigen Höhe. Nun senkt die KEF ihre frühere Empfehlung um 30 Cent und schlägt 18,64 Euro vor. Dass die Kommission ihre Empfehlung in einer laufenden Beitragsperiode nach unten korrigiert, ist ungewöhnlich. Zwischenberichte führen in der Regel nicht zu einer veränderten Beitragshöhe. Die aktuelle Lage gilt jedoch als Sonderfall. Verfahren in Karlsruhe Sollten die Länder der neuen Empfehlung folgen, hätten sie bis Ende 2026 Zeit, dies in einem Staatsvertrag festzuschreiben. Nach Berechnung der KEF wären die Sender damit für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 ausreichend finanziert. Gegen die ausgebliebene Erhöhung auf 18,94 Euro hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird in diesem Jahr gerechnet. Es gilt als wenig wahrscheinlich, dass Karlsruhe noch von der früheren Empfehlung von 18,94 Euro ausgeht. Mit der neuen Empfehlung von 18,64 Euro liegt jetzt eine aktualisierte Berechnungsgrundlage vor – für die Politik ebenso wie für das Gericht. Mehr Einnahmen, geringere Ausgaben Die geringere Beitragsempfehlung hat vor allem einen einfachen Grund: Es ist mehr Geld hereingekommen als erwartet. Nach Angaben der KEF hat sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen für die Sender günstiger entwickelt als prognostiziert. Schon kleine Abweichungen machen viel aus. Gibt es ein Prozent mehr oder weniger Haushalte als angenommen, verändert sich der Monatsbeitrag rechnerisch laut KEF um rund 20 Cent. Am eigentlichen Finanzbedarf hat sich dagegen kaum etwas geändert. Für die Jahre 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs von 2,2 Prozent gegenüber der vorherigen Periode. Dass die Empfehlung jetzt neu berechnet wird, hängt auch mit der politischen Blockade zusammen. Die ursprünglich vorgeschlagene Erhöhung auf 18,94 Euro wurde nicht umgesetzt. Wäre sie in Kraft getreten, hätten die Mehreinnahmen in eine Rücklage fließen können, die in der nächsten Periode dämpfend auf den Beitrag gewirkt hätte. Dieses Instrument steht nun nicht zur Verfügung. Grundprinzip der Finanzierung Seit 1. Dezember ist ein Reformstaatsvertrag in Kraft, mit dem die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu ordnen und langfristig effizienter machen wollen. Auf die nun vorgelegte Berechnung hat das nach Einschätzung der KEF jedoch praktisch keinen Einfluss. Einsparungen aus den Reformen würden sich frühestens ab 2029 bemerkbar machen. Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Die Kommission prüft, ob alles wirtschaftlich und angemessen ist, und gibt eine Empfehlung ab. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verändert, müssen neben den Ministerpräsidenten auch alle Länderparlamente zustimmen. Dieses Verfahren soll die staatsferne Finanzierung sichern und damit die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit absichern. Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und dem Deutschlandradio. Die Länder definieren per Staatsvertrag den Auftrag der Sender. Zum Beispiel geht es um Strukturen und die Senderanzahl. Um das konkrete Programm, also was die Sender produzieren, geht es bei dem Auftrag nicht.