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Декабрь
2017

Gericht hört ehemaligen Stiftungsvorstand im Streit bei Aldi Nord

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Schleswig - (dpa) - Im Familienstreit bei Aldi Nord hat am Donnerstagvormittag der zweite Verhandlungstag im Berufungsprozess begonnen. Auf dem Programm des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) steht unter anderem die Befragung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds der Jakobus-Stiftung. Diese hält knapp ein Fünftel der Anteile an Aldi Nord. Der Zeuge war bei einer umstrittenen Satzungsänderung der Familienstiftung erkrankt. Daher hatte Berthold Albrecht damals in dessen Namen der Änderung zugestimmt. Dies ist nach Ansicht der Erben nicht zulässig.Am ersten Verhandlungstag hatten die Anwälte der Erben des 2012 gestorbenen Gründer-Sohns Berthold Albrecht überraschend die Anhörung des Zeugen beantragt. Durch die Satzungsänderung war nach Bertholds Tod die Macht seiner Familie im Stiftungsvorstand spürbar eingeschränkt worden. Dies war auch vom Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht akzeptiert worden. Dagegen klagten die Erben. Das Verwaltungsgericht Schleswig stimmte ihnen aus formalen Gründen zu. Am OVG wird nun die Berufung gegen dieses Urteil verhandelt.Aldi Nord ist auf drei Familienstiftungen aufgeteilt. Wichtige Entscheidungen über Investitionen und strategische Entwicklungen müssen die drei Stiftungen gemeinsam fällen.














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