Brüssel stellt Verfahren gegen deutsche Glücksspielregelungen ein
Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission hat ihr Prüfverfahren gegen deutsche Regelungen zur Regulierung von Glücksspielen eingestellt. Sie wolle bei der Durchsetzung von EU-Recht in den einzelnen Staaten strategischer vorgehen und öffentliche und private Interessen gegeneinander abwägen, begründete die Brüsseler Behörde am Donnerstag den Schritt. Zudem habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt anerkannt, dass EU-Staaten Glücksspieldienste einschränken dürften, wenn dies im öffentlichen Interesse liege. Das könne etwa der Schutz von Minderjährigen oder die Bekämpfung von Spielsucht sein. Die EU-Kommission hatte 2015 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Darin äußerte sie unter anderem Bedenken wegen der Konzessionsvergabe an private Sportwettenanbieter. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) äußerte sich nun kritisch. «Mit dem 2015 eingeleiteten Verfahren hatte die Kommission auf schwere europarechtliche Mängel am Glücksspielstaatsvertrag hingewiesen», meinte der DSWV. «Die Kommission missachtet ihren Auftrag als Hüterin der Verträge und damit der Grundfreiheiten in Europa. Wir halten es für äußerst bedenklich, dass das Verfahren unter falschen Prämissen eingestellt wird», sagte DSWV-Präsident Mathias Dahms.Dirk Quermann, Präsident des Deutschen Online Casinoverbands (DOCV), meinte: «Deutschland wird durch die Entscheidung der EU-Kommission nicht von der Notwendigkeit entbunden, seine Glücksspielregulierung umfassend zu modernisieren.» Glücksspiele sollen eigentlich in Deutschland mit einer von den 16 Bundesländern im März ausgehandelten Novelle des Glücksspielstaatsvertrags neu geregelt werden. Vor allem bei der Vergabe von Sportwettenlizenzen sollte damit ab 2018 Klarheit geschaffen werden. Anbieter agieren dort bislang in einem Graubereich. Die Novelle droht allerdings zu scheitern, da nun nicht alle Landtage bereit sind, sie mitzutragen.