Gericht: Stuttgarter Landtag durfte Ausschuss der AfD ablehnen
Stuttgart (dpa) - Niederlage für die baden-württembergische AfD vor Gericht: Der Landtag durfte im November 2016 einen von den Rechtspopulisten beantragten Untersuchungsausschuss «Linksextremismus in Baden-Wüttemberg» ablehnen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes am Mittwoch in Stuttgart. Das Organstreitverfahren der AfD-Fraktion gegen den Landtag sei in Teilen unzulässig und auch unbegründet, hieß es. Der Landtag habe keine Pflicht zum Einsetzen des Ausschusses gehabt.Zwar war der Ausschuss im August 2016, wie im Gesetz gefordert, von zwei - wenn auch nur vorübergehend bestehenden - Fraktionen aus AfD-Mitgliedern beantragt worden. Als der Landtag aber im November 2016 über die Einsetzung entschied, habe es nur noch eine Fraktion gegeben. Die im Streit abtrünnigen Abgeordneten, die kurz als ABW-Fraktion firmierten, waren zuvor wieder in ihre alte AfD-Fraktion aufgenommen worden.Untersuchungsausschüsse gelten als schärfstes Schwert der Opposition zur Kontrolle der Regierung. Minderheiten im Parlament dürfen damit mögliche Missstände oder Affären unter die Lupe nehmen. Allerdinge muss der Antrag von einem Viertel der Abgeordneten oder zwei Fraktionen unterschrieben sein.