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Декабрь
2017

Medizinische Ausnahmegenehmigungen auch für Salbutamol notwendig

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Frankfurt/Main (dpa) - Bei bestimmten Erkrankungen können Athleten für den Einsatz verbotener Substanzen und Methoden nach dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen. Das Verfahren ist weltweit im Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen geregelt - auch der Grenzwert der festgelegten Substanz. Beim britischen Radprofi Chris Froome wurde nun eine Überdosis des Asthma-Mittels Salbutamol bei einer Doping-Probe am 7. September bei der Vuelta festgestellt. Nachgewiesen wurde das Doppelte des im WADC festgelegten Grenzwertes von 1000 Nanogramm pro Milliliter. Im Radsport wurde 2014 der Italiener Diego Ulissi nach einem Salbutamol-Befund beim Giro d‘Italia für neun Monate gesperrt. Sein Landsmann Alessandro Petacchi erhielt wegen einer den Grenzwert überschreitenden Einnahme von Salbutamol beim Giro 2007 eine einjährige Sperre.Salbutamol gehört zur Wirkstoffgruppe der sogenannten Beta-2-Agonisten, die hauptsächlich therapeutisch gegen Asthma eingesetzt werden. Sie wurden erstmals 1993 als Dopingsubstanzen deklariert und verboten, nachdem ihr Missbrauch im Sport bekannt geworden war. Ob die Wirkung von Beta-2-Agonisten auf die Bronchien zu einer verbesserten Atmung und einer Leistungssteigerung führen kann, ist umstritten.Für die Olympischen Winterspiele in Salt Lake City 2002 wurde erstmals vom Internationalen Olympischen Komitee eine umfangreiche Anmeldepflicht für inhalativ zugelassene Beta-2-Agonisten vorgeschrieben.














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