Berlin (dpa) - Bundestagesabgeordnete haben für ihre Arbeit nach dem Grundgesetz Anspruch auf eine Entschädigung - die sogenannte Diät. Derzeit beträgt sie nach Parlamentsangaben 9541,74 Euro pro Monat. Diese Zahlung ist einkommenssteuerpflichtig, es gibt kein gesondertes Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Der Bund zahlt Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung. Daneben erhalten Abgeordnete steuerfrei eine Pauschale von 4318,38 Euro. Damit bestreiten sie alle Ausgaben, die bei der Ausübung des Mandats anfallen, etwa für den Zweitwohnsitz in Berlin. Für Mitarbeiter im Bundestag - wie Büroleiter, Referenten oder Hilfskräfte - gibt es zusätzlich fast 20 000 Euro.Daneben haben Abgeordnete einen Anspruch auf ein eingerichtetes Bundestagsbüro - für Material und Geräte erhalten sie in der Regel jährlich bis zu 12 000 Euro extra. Zudem können sie Dienstfahrzeuge nutzen oder haben freie Fahrt bei der Deutschen Bahn. Wenn sie den Bundestag verlassen, sind Abgeordnete einige Monate lang durch ein Übergangsgeld versorgt. Und sie erhalten im Alter Geld für die Zeit im Parlament - pro Jahr 2,5 Prozent der Diät.