Das Software-Update von VW für Dieselmotoren mit "Schummelsoftware" bringt unverändert nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad eine Verbesserung. Zu diesem Schluss kam ein Gutachten in einem Prozess vor dem Landesgericht Linz. Bevor sich aber der Europäische Gerichtshof zum Thema äußern konnte, wurde die Klagsforderung mit Zinsen und Gutachterkosten bezahlt und so ein Urteil verhindert.