Lausanne (dpa) - Der Internationale Sportgerichtshof sieht seinen Status der Unabhängigkeit durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bestätigt. «Der EGMR hat alle Ansprüche, mit einer Ausnahme zum Recht auf öffentliche Anhörung, abgewiesen», hieß es in einer Stellungnahme des CAS am Dienstag. Der EGMR sei der Auffassung, dass ein Interesse daran besteht, dass Streitigkeiten im Sport mit seiner internationalen Dimension und einer spezialisierten Gerichtsbarkeit in der Lage sein sollte, Fälle schnell und kostengünstig zu entscheiden.Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hatte Klage beim EGMR wegen dessen angeblich fehlender Unabhängigkeit eingereicht. Eingeräumt wurde von europäischen Gericht nur, dass ihr in ihrem Verfahren vor dem CAS keine öffentliche Anhörung gewährt und damit ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde.