Claudia Pechstein wertet Straßburger Urteil als Erfolg
Straßburg (dpa) - Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als Erfolg für sich gewertet. «Nach acht Jahren habe ich heute bestätigt bekommen, dass ich kein faires Verfahren hatte. Ich habe dafür erstmals 8000 Euro Schadensersatz bekommen», schrieb sie am Dienstag bei Facebook. «Das Team Pechstein sieht diesen Tag als ersten Schritt, die unglaublich unfair verteilte, nicht rechtsstaatliche Macht des CAS gegenüber uns Sportlern zu brechen.» Die 46-Jährige kündigte an, weiter für ihr Recht zu kämpfen, «und wenn ich dafür bis 60 laufen muss, werde ich dies tun».In einem Urteil hatte das Straßburger Gericht dem Internationalen Sportgerichtshof CAS, gegen den Pechstein vorgegangen war, keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit (Beschwerdenummer 67474/10) attestiert. Dennoch stehen Pechstein laut den Straßburger Richtern 8000 Euro Entschädigung zu, weil der CAS ihr keine öffentliche Anhörung gewährt habe. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Die fünfmalige Olympiasiegerin hatte sich im Jahr 2009 vor dem CAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte beschwert, die Pechstein auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS bestätigte die Strafe jedoch. Pechstein machte in Straßburg geltend, dass der Sportgerichtshof CAS weder unabhängig noch unparteiisch sei. Den Vorwurf begründete die 46-Jährige laut dem Gericht unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des CAS ernannt werden.