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Январь
2018

Wahlrecht in Baden-Württemberg: Mehr Frauen in den Landtag

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Von Roland Muschel, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Nach mehreren Gesprächsrunden zwischen Grünen und CDU über eine Reform des Landtagswahlrechts sind die Fronten verhärtet. Das nächste Treffen ist für den 24. Januar terminiert, eine Lösung aber nicht in Sicht. Vielmehr droht eine Belastungsprobe für die Koalition.

Dass über eine Reform verhandelt wird, hängt daran, dass im Stuttgarter Landtag nur 25 Prozent der Abgeordneten weiblich sind, das ist die schlechteste Frauenquote aller deutschen Parlamente. Diesen Zustand zu ändern, haben sich Grüne wie CDU auf ihre Fahnen geschrieben - und vertraglich fixiert.

"Der Koalitionsvertrag spricht eine klare Sprache: Grüne und CDU haben sich auf die Einführung eines Listenwahlrechts geeinigt. Mit einem modernen Wahlrecht wollen wir den Frauenanteil im Landtag erhöhen. Deshalb haben wir keine Zweifel daran, dass sich die CDU an den Koalitionsvertrag hält", sagt Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz.

Anders als bei der Bundestagswahl hat bei der Landtagswahl jeder Bürger nur eine Stimme. Es gibt 70 Wahlkreise, der jeweilige Kandidat mit den meisten Stimmen ist direkt gewählt. Komplizierter ist die Verteilung der weiteren 50 Sitze, der Zweitmandate. Dafür wird ermittelt, wie eine Partei insgesamt im Land abgeschnitten hat. Daraus ergibt sich, wie viele der 50 Zweitmandate eine Partei bekommt. Bei der Landtagswahl kann nur ein Zweitmandat erringen, wer in seinem Wahlkreis gut abschneidet.

Daran will eine Mehrheit der CDU-Fraktion festhalten. "Volksnäher als derzeit geht’s nicht. Was in den Koalitionsverhandlungen vereinbart worden ist, würde nur Abgeordnete der Kategorie Kreißsaal-Hörsaal-Plenarsaal befördern", sagt der CDU-Abgeordnete Paul Nemeth. Um den Frauenanteil zu erhöhen, "müssen wir dafür werben, dass sich mehr Frauen bei den Nominierungen vor Ort stellen". Da stehe jeder Kreisverband in der Verantwortung, sagt Nemeth.

Denkbar wären drei Varianten. Erstens könnte das bisherige Wahlrecht mit Direkt- und Zweitmandaten um eine kleine Landesliste ergänzt werden, was zu einer Erhöhung der Abgeordnetenzahl führen würde. Zweitens könnte analog zur Bundestagswahl eine Zweitstimme eingeführt werden. Variante drei: Bei der Zweitauszählung kommen Listen zum Zug. Dagegen gibt es indes auch bei den Fraktionen von SPD, FDP, AfD und selbst bei den Grünen Widerstände. Kein Wunder: Jeder Abgeordnete, der mit Zweitmandat im Landtag sitzt, muss bei einer Änderung um seine Zukunft fürchten. Denn auf einer Liste werden neben Frauen erfahrungsgemäß prominente Vertreter von Parteiorganisationen abgesichert. Wie eine Partei ihre Liste besetzt, darf der Gesetzgeber nicht vorschreiben.

Obwohl CDU-Landeschef Thomas Strobl die den Grünen gemachten Zusagen einhalten will, lässt sich CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart nicht unter Druck setzen: "Das Wahlrecht ist eine ureigene Angelegenheit der Parlamentarier, wir sollten dabei die Bürgernähe im Auge behalten."















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