Urteil: Schläge durch eifersüchtigen Ehemann sind kein Arbeitsunfall
Ein Friedhofsgärtner hat nach Schlägen durch den eifersüchtigen Ehemann einer Arbeitskollegin laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schläge seien nicht als Arbeitsunfall zu werten, entschied das Sozialgericht Dortmund laut Mitteilung vom Dienstag. Der damals 41-jährige Friedhofsgärtner war im Sommer 2020 auf dem Heimweg von der Arbeit angegriffen worden.
