Im Europaparlament in Straßburg sind die jüngsten Vorschläge des Rats zu der geplanten Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung am Dienstag mehrheitlich kritisch diskutiert worden. Der Konsumentenschutz werde dabei weniger ausgeweitet als eingeschränkt, lautete der Tenor in der Plenardebatte. So will der Rat etwa eine Verlängerung der Mindestverspätung für Entschädigungen von drei auf vier Stunden (bzw. sechs bei Langstrecken) und eine Legitimierung von Handgepäcksgebühren.