Die Abschiebung eines syrischen Straftäters in sein Heimatland ist vorerst gescheitert. Wegen des geschlossenen Luftraums über dem Land in Folge der Eskalation des Nahost-Konflikts können derzeit keine Flugzeuge Syrien ansteuern, hieß es aus dem Innenministerium zur APA. Die betroffene Person bleibt in Schubhaft. Sobald eine Abschiebung möglich ist, soll diese vorgenommen werden.