Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat den Weg für mögliche Entschädigungszahlungen durch Staaten freigemacht, die sich nicht an Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels halten. Staaten, die ihren Klimaschutzverpflichtungen nicht nachkommen, begehen "eine völkerrechtswidrige Handlung", wie das oberste UNO-Gericht am Mittwoch in einem Gutachten zum Klimawandel erklärte - rechtliche Folgen wären damit realistisch.