Ein Girokonto soll in Italien künftig ein gesetzlich garantiertes Recht werden. Die italienische Abgeordnetenkammer hat einstimmig einem Gesetzentwurf zugestimmt, der Banken verpflichtet, mit jedem Antragsteller, der ein EU-Bürger oder eine EU-Bürgerin ist, einen Girokontovertrag abzuschließen. Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung in den Senat.