Volkswagen hat im Abwehrkampf gegen Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern eine weitere Niederlage eingesteckt. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte am Freitag, dass sich der Wolfsburger Konzern nicht auf einen sogenannten Verbotsirrtum hinsichtlich der Nutzung von Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung berufen kann. Dieser liegt vor, wenn jemand nicht weiß oder falsch einschätzt, dass sein Verhalten verboten und damit rechtswidrig ist.