Die Verteidigungslinie des ehemaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter - der in seinem Falschaussageprozess Erinnerungslücken aufgrund massivster gesundheitlicher Probleme geltend machte - ging auf. Der Richter sah den mangelnden Vorsatz zur Falschaussage durch ein Gutachten eines neuropsychiatrischen Sachverständigen belegt. Die Staatsanwaltschaft meldete Rechtsmittel an.