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Август
2025

Mit 232 km/h auf der A10 unterwegs: Gericht ließ Notfall als Ausrede nicht gelten

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Ein 25-jähriger Tennengauer legte beim Landesverwaltungsgericht Einspruch gegen seine Strafe ein und schilderte einen akuten Notfall als Begründung für seine Raserfahrt. Das Landesverwaltungsgericht kaufte ihm das aber nicht ab. "Auch die Rettung ist nicht mit 200 km/h unterwegs".














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