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Август
2025

Wien/Straßburg: Syrer darf laut EGMR vorerst nicht abgeschoben werden

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem weiteren Fall eine geplante Abschiebung nach Syrien vorübergehend gestoppt. Das bestätigte das Innenministerium auf APA-Anfrage. Das Ressort sah die Entwicklung in einer schriftlichen Stellungnahme gelassen. Es handle sich bei der Maßnahme - wie bereits in einem Fall zuvor - um eine sogenannte "Interims Measure". Dies sei "keine Überraschung" und "absolut nichts Ungewöhnliches".














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