Wer einen Nebenjob hat, darf keinen Urlaub nehmen. Diese Theorie ist weitverbreitet, aber stimmt sie wirklich? Ein Überblick. Nebenjobs umfassen weniger Zeitstunden als Vollzeitjobs, aber hat das Einfluss auf die Urlaubsberechtigung? Dürfen Menschen mit Nebenjob überhaupt keinen Urlaub beim Arbeitgeber nehmen oder gibt es spezielle Regeln? Nachfolgend gibt es die Antwort. Grundlegender Urlaubsanspruch auch im Nebenjob vorhanden Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Arbeits- und Werktagen. Wer einen Nebenjob oder Teilzeitjob hat, sollte schon bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass Arbeitszeiten in Arbeitstagen angegeben werden. Das erhöht den Anspruch auf Urlaubstage. Er beträgt 24 Werktage und wenn in bestimmten Branchen nach Tarifvertrag gearbeitet wird, erlaubt das mehr Urlaubstage. Arbeitsrecht: Wann Sie einen halben Tag Urlaub nehmen dürfen Expertin klärt auf: Darf der Arbeitgeber zuvor genehmigten Urlaub streichen? Anzahl der Arbeitstage entscheidet über den Urlaubsanspruch Wie viel Urlaubsanspruch einem Arbeitnehmer zusteht, hängt von den geleisteten Arbeitstagen ab. Wer von sechs Arbeitstagen nur drei im Betrieb ist, hat einen halb so hohen Urlaubsanspruch wie Vollzeitpersonal. Wenn die Berechnungen eine Nachkommastelle ergeben, wird in der Regel durch den Arbeitgeber aufgerundet. Stehen einem Arbeitnehmer also 5,3 Urlaubstage zur Verfügung, erhält er in der Regel sechs Tage Urlaub. Wie die Arbeitszeiten gestaltet sind, spielt keine Rolle. Es ist egal, ob täglich drei Stunden gearbeitet wird oder nur dreimal pro Monat ein Tag mit acht Stunden ansteht. Korrekte Berechnung des Urlaubsanspruchs Der Urlaubsanspruch bemisst sich an den tatsächlichen Arbeitstagen. Die Grundformel lautet: 24 Urlaubstage geteilt durch sechs Wochenarbeitstage multipliziert mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage. Wenn ein Minijobber an fünf Arbeitstagen arbeitet, stehen ihm 20 Urlaubstage zu. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Stunden tatsächlich geleistet werden. Entscheidend ist, dass im Arbeitsvertrag die Anzahl der Arbeitstage angegeben ist. Arbeitet ein Minijobber jedoch nur an einigen Wochentagen, werden die Urlaubstage entsprechend angepasst. Beispielrechnung: In einem Betrieb werden 30 Urlaubstage gewährt, wenn fünf Wochenarbeitstage geleistet werden. Arbeitet eine Person nur zweimal pro Woche, hat sie zwölf Tage Urlaubsanspruch. Die zugrundeliegende Rechnung lautet auch hier: 30 Urlaubstage geteilt durch fünf Wochenarbeitstage multipliziert mit zwei tatsächlichen Arbeitstagen. Diese Berechnung ist fair, denn wenn ein Mitarbeiter immer nur Montag und Freitag im Betrieb ist, hat er den Rest der Woche ohnehin frei. Er kann mit seinen zwölf Arbeitstagen folglich sechs Wochen Urlaub nehmen.