Mit einer P-Konto-Bescheinigung können Sie eine höhere Summe auf Ihrem Konto vor Pfändungen schützen. Die Bescheinigung bekommt aber nicht jeder. Lebensmittel mit der Bankkarte bezahlen, Miete überweisen, Handy-Rechnung begleichen: All dies läuft oft über das Girokonto. Doch wer hoch verschuldet ist, muss damit rechnen, dass das Konto gepfändet wird. Damit Betroffene trotzdem noch die Möglichkeit haben, Geld abzuheben oder zu überweisen, sollten sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – umwandeln. Eine bestimmte Summe ist dann vor der Pfändung geschützt. Was viele nicht wissen: Den Betrag können Sie mit einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung erhöhen, zum Beispiel wenn Sie Unterhaltspflichten haben. t-online erklärt, wo Sie diese erhalten und was dafür nötig ist. Was bringt die P-Konto-Bescheinigung? Durch ein P-Konto ist Monat für Monat ein bestimmter Betrag vor einer Pfändung geschützt. Beim P-Konto heißt das Freibetrag, er weicht ganz leicht von dem Pfändungsfreibetrag für die Lohnpfändung ab. Aktuell beträgt der Sockelbetrag 1.560 Euro (Stand: Juni 2025). Mit einer P-Konto-Bescheinigung können Sie aber noch höhere Beiträge vor einer Pfändung schützen. Das greift für Kindergeld oder wenn Sie Sozial- oder Asylbewerberleistungen für eine Person entgegennehmen, die im gleichen Haushalt wie Sie lebt. Auch wenn Sie Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder einem Ex-Partner haben, können Sie mit einer P-Konto-Bescheinigung den Freibetrag erhöhen. Privatinsolvenz: So lassen Sie Schulden hinter sich Wo bekomme ich die Bescheinigung fürs P-Konto? Sie haben mehrere Möglichkeiten, um an die P-Konto-Bescheinigung zu gelangen. Geregelt wird das in der Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Übersicht: Familienkasse , Sozialleistungsträger oder andere Stellen, die Leistungen übernehmen, also auch Jobcenter oder Sozialamt , können Ihnen die Bescheinigung ausstellen. Doch beachten Sie: In der Regel erhalten Sie hier nur eine Bescheinigung über die Leistungen, die von der jeweiligen Stelle gezahlt werden. Beziehen Sie verschiedene Sozialleistungen, ist es womöglich sinnvoller, eine Gesamtbescheinigung zu beantragen (siehe unten). Auch Ihr Arbeitgeber darf eine P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO für Sie erstellen. Allerdings ist er nicht dazu verpflichtet. Sollte es Ihnen unangenehm sein, Ihren Arbeitgeber zu fragen, fragen Sie eine andere Stelle. Bei einer anerkannten und gemeinnützigen Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle können Sie ebenfalls eine Bescheinigung fürs P-Konto erhalten. Fragen Sie am besten nach, ob eine Stelle Ihnen die Bescheinigung aushändigt. Weitere Möglichkeiten: Neben gemeinnützigen gibt es auch gewerbliche Insolvenzberatungsstellen . Hierfür müssen Sie jedoch eine Gebühr bezahlen. Das gleiche gilt bei einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater . Post vom Inkassobüro? So erkennen Sie Abzocker Wie viel ist zulässig? Gegen zu hohe Mahngebühren wehren Welche Unterlagen benötige ich für eine P-Konto-Bescheinigung? Je nachdem, bei welcher Stelle Sie die P-Konto-Bescheinigung anfordern (siehe oben), brauchen Sie unterschiedliche Unterlagen . Eine Übersicht der möglichen Dokumente: Personalausweis , Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument Leistungsbescheide der Sozialleistungsträger; Kindergeldbescheid Geburtsurkunde des unterhaltsberechtigten Kindes, ggf. auch eine Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung ggf. Urteile zur Unterhaltspflicht (falls vorliegend) ggf. Heiratsurkunde ; falls nicht verheiratet: Meldebescheinigung und Personalausweis von Partner, wenn Sie zusammenleben Kontoauszüge der vergangenen Monate Bankverbindung Ihres P-Kontos (Bankname, IBAN , BIC) Zudem müssen Sie angeben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Geburtsname Kann die P-Konto-Bescheinigung ablaufen? Nein, im Grunde nicht. Allerdings gilt: Ihre Bank kann nach einer bestimmten Zeit eine neue P-Konto-Bescheinigung verlangen. Bis Dezember 2021 durften die Banken selbst festlegen, wie lange eine P-Konto-Bescheinigung gelten sollte. Meist war das ein Jahr der Fall. Seit Dezember 2021 regelt das Pfändungsschutzkonto‑Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG), dass Banken Bescheinigungen über erhöhte Freibeträge mindestens zwei Jahre lang beachten müssen. Erst nach Ablauf dieser Frist dürfen sie – und auch nur mit entsprechender Information – eine Aktualisierung verlangen.