Ex-Rentenchef Ruland warnt vor Benachteiligung von Gutverdienenden
Eine unterschiedliche Anhebung von Renten sieht der ehemalige Chef der Rentenversicherung als rechtlich bedenklich an. Er spricht eine Warnung aus. Der ehemalige Chef des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, Franz Ruland, hat sich gegen eine unterschiedliche Anhebung von Renten gewandt. Die Renten von Gutverdienern weniger stark anzuheben als die von Niedriglohnbeziehern hält der Experte für rechtlich nicht umsetzbar. Entsprechende Vorschläge hatte es in den vergangenen Monaten von Experten und Sozialpolitikern gegeben. So hatte eine Studie Johannes Geyer und Peter Haan vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgeschlagen, Renten unterschiedlich hoch auszuzahlen. Auch die "Wirtschaftsweise" Monika Schnitzer hatte entsprechende Ideen vorgebracht. Da derzeit die Rentenanpassung zum 1. Juli für alle Empfänger gleich ausfällt, würden "Überlegungen, höhere und niedrigere Renten unterschiedlich hoch anzupassen, zu einem eindeutigen Systembruch führen", schreibt Ruland in einem ausführlichen Beitrag in der Fachzeitschrift "Deutsche Rentenversicherung". Ruland: Änderung bringe "vergleichsweise niedrigeres Sicherungsniveau". Rentenversicherte Beschäftigte und Selbstständige müssten alle gleich behandelt werden, sowohl bei Beitrag als auch bei Gegenleistung, so Ruland. Die Beiträge aus höheren Einkommen würden bei einer geringeren Rentenanpassung jedoch "nicht mehr zu einer beitragsäquivalenten Rente führen". Dauerhaft führe das zu einem "vergleichsweise niedrigeren Sicherungsniveau". Rulands Forderung: Der jeweilige aktuelle Rentenwert, gemessen in Entgeltpunkten, "muss für alle gleich sein und bleiben". Entgeltpunkte sind der Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Beitragszahlung. Ruland machte klar, dass in der Rentenversicherung nur Geld bekomme, wer auch Pflichtbeiträge eingezahlt habe. Wer mehr einzahlen müsse, könne auch mehr Auszahlung erwarten. Das schreibe schon der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vor. Versicherte mit einem höheren Einkommen zu benachteiligen sei rechtlich nicht haltbar. Eine hohe Rente sei auch nicht unsolidarisch, weil sie durch höhere Beiträge erwirtschaftet wurde, argumentiert der Jurist. "Die Höhe des Beitragssatzes ist für alle gleich. Das individuelle Risiko wird wegtypisiert. Dass Frauen länger leben als Männer, dass jemand krank oder schwerbehindert ist, spielt keine Rolle. Altersarmut ist kein Grund von der Beitragsäquivalenz abzuweichen", schreibt Ruland. Immer wieder Vorschläge für Rentenreform Dass die Rente reformiert werden muss, ist sowohl Politikern als auch Experten klar. Doch welche Wege dahin beschritten werden sollen, ist in der Diskussion. So hatte sich Bundeskanzler Friedrich Merz für die Aktiv-Rente eingesetzt. Diese erlaubt es Rentnern, bis zu 2000 Euro im Monat dazuzuverdienen. Das ist jedoch nur eine Maßnahme, wie auch die Ausweitung der Mütterrente, die von der CSU durchgesetzt wurde. Von einer großen Reform ist derzeit nichts zu sehen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte im Juli für einen "Boomer-Soli" geworben. Diese Solidaritäts-Sonderabgabe auf sämtliche Alterseinkünfte könne ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung des Rentensystems in Deutschland sein, argumentierten die Experten. Die Abgabe würde gezielt Personen mit hohen Alterseinkünften moderat zur Kasse bitten, um einkommensschwache Rentner zu unterstützen und damit das Risiko für Altersarmut zu reduzieren. Umverteilt würden nach Meinung der DIW-Experten ausschließlich innerhalb der älteren Generation, Jüngere blieben weitgehend verschont – im Gegensatz zu steigenden Rentenbeiträgen und Steuerzuschüssen, die nach den Plänen der neuen Koalition künftig die zunehmend klammen Kassen der gesetzlichen Rente stabilisieren sollen.