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Umgang mit AfD: Minister: Leitlinien für Umgang mit AfD-Lehrkräften kommen

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Was passiert, wenn Lehrkräfte im Staatsdienst einer als rechtsextrem eingestuften Partei angehören? Brandenburgs Bildungsminister Freiberg verweist auf Pläne.

Mit Blick auf die Einstufung der AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch hält Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) Leitlinien für den Umgang mit Lehrkräften für notwendig. "Denn klar ist: Die Verfassungstreue ist zu schwören und zu gewährleisten", sagte der SPD-Politiker in einem "Tagesspiegel"-Interview. "Wenn es individuell erhebliche Zweifel daran gibt, dann muss der Staat tätig werden." Mit dem Innenministerium sei besprochen, dass es dafür genaue Leitlinien geben werde.

Der Umgang mit Lehrkräften sei eine beamtenrechtliche Frage, sagte Freiberg. "Die Parteimitgliedschaft ist keine Frage bei der Einstellung von Lehrkräften." Das gelte genauso für Sozial- oder Christdemokraten. "Wenn es öffentliche Quellen dafür gibt, dann ist dies sicher eher bekannt", sagte der Minister dem "Tagesspiegel". "Aber wir wissen nicht, wer im Gesamtpersonalkörper der Landesregierung welche Parteimitgliedschaft hat, wenn er oder sie das nicht selbst publiziert."

Einstufung löst Diskussion aus

Die AfD in Brandenburg verstößt aus Sicht des Verfassungsschutzes wegen einer zunehmenden Radikalisierung gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Daher hatte die Behörde sie als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Umstritten bleibt weiter ein AfD-Verbotsverfahren, das Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung auf den Weg bringen könnten.

Die Einstufung hatte Diskussionen über den Umgang mit ihren Mitgliedern im Staatsdienst ausgelöst. Dem Innenministerium zufolge wird im Einzelfall betrachtet, ob und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergriffen werden.

Beunruhigung bei AfD-Mitgliedern

Bei AfD-Mitgliedern gebe es Beunruhigung, vor allem bei denen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, ob sie Schwierigkeiten bekommen oder ihren Job verlieren, hatte AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt kurz nach der Veröffentlichung des Verfassungsschutzvermerks zur Einstufung der Partei als rechtsextremistisch gesagt. 

Bereits 2024 hatte der Landtag beschlossen, dass es vor dem Amtseid für angehende Beamtinnen und Beamte nun eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gibt. Dabei wird geprüft, ob die Kandidaten mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Der Check, den das BSW skeptisch sieht, wird derzeit überprüft.


















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