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Сентябрь
2025

Kontoauszüge und Pflegekosten beantragen: Was Sie wissen sollten

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Die Versicherung zahlt oft nur einen Teilbetrag der Pflegekosten. Beantragen Sie Sozialleistungen, sind Kontoauszüge oft nützlich. Ein Überblick. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten, abhängig vom Pflegegrad. Häufig übersteigen die Pflegekosten die persönlichen Verhältnisse. Um Leistungen aus der Sozialhilfe zu beantragen, sind Kontoauszüge erforderlich. Diese werden unter Umständen auch benötigt, um Pflegekosten bei der Steuer anzugeben. Warum werden Kontoauszüge bei den Pflegekosten benötigt? Reichen die eigenen Mittel nicht zur Kostendeckung der Pflegekosten, können Leistungen aus der Sozialhilfe beantragt werden. Seit 2017 ist das nur noch möglich, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Sozialamt entscheidet anhand der finanziellen Situation, ob es die Leistungen ganz oder teilweise übernimmt. Es benötigt die Kontoauszüge, um sich ein Bild über das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen zu machen. In der Regel werden Kontoauszüge der letzten drei Monate gefordert. Kontoauszüge bei Pflegeleistungen können auch noch für andere Zwecke nötig sein: Vorlage bei der Pflegekasse, wenn eine Unterbringung im Pflegeheim erforderlich wird Abrechnung von Leistungen bei der Pflegekasse, wenn der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen wurde Vorlage beim Finanzamt, wenn Pflegeleistungen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden wenn Probleme mit Abrechnungen des Pflegedienstes auftreten, um die Kontoauszüge beim Pflegedienst oder bei der Pflegekasse vorzulegen Auch lesenswert: So stark steigt das Pflegegeld 2025 Ebenfalls interessant: Eigenanteile steigen – so teuer ist ein Platz im Pflegeheim Wie werden Leistungen bei der Pflegekasse abgerechnet? Die Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden, unterscheiden sich je nach Pflegegrad. Pflegebedürftige Personen oder deren pflegende Angehörige können Leistungen abrechnen, die sie selbst bezahlt haben. Hauptsächlich handelt es sich um Leistungen zur Verhinderungspflege oder im Rahmen des Entlastungsbetrags. Die Leistungen sollten Sie anhand von Belegen nachweisen. Sind zusätzlich Kontoauszüge vorhanden, sollten Sie diese bei der Pflegekasse einreichen. Wie können Sie Pflegekosten bei der Steuererklärung angeben? Pflegebedürftige Personen oder deren pflegende Angehörige können Pflegeleistungen, die sie selbst bezahlt haben und die nicht von der Pflegekasse übernommen werden, beim Finanzamt in der Steuererklärung angeben. Diese Beträge werden als außergewöhnliche Belastungen erfasst. Belege für diese Leistungen müssen Sie seit 2017 nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung einreichen. Allerdings gilt die Belegvorhaltepflicht: Denn das Finanzamt kann Belege nachfordern, also stichprobenartig prüfen. Bewahren Sie Belege und Kontoauszüge daher am besten mehrere Jahre auf.














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