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Сентябрь
2025

Rente: Beitragsbemessungsgrenze 2026 – so hoch ist der Rentenbeitrag

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Arbeitnehmer zahlen nur bis zu einem bestimmten Gehalt Beiträge in die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Wo die Grenzen liegen. Sie kennen es von Ihrer Lohnabrechnung: Monat für Monat fließt ein Teil Ihres Gehalts nicht auf Ihr Konto, sondern in die verschiedenen Sozialversicherungen, wie zum Beispiel die Renten- oder die Krankenversicherung. Diese Beiträge werden jedoch nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jedes Jahr. Wir zeigen Ihnen, wovon die Höhe der Rechengrößen abhängt, wo sie aktuell für die verschiedenen Versicherungen liegt und was es mit der Versicherungspflichtgrenze auf sich hat. Was ist die Beitragsbemessungsgrenze? Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe Ihres Einkommens Sie Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung zahlen müssen. Sie entscheidet damit auch über den Höchstbeitrag zur Sozialversicherung. Der Teil der Einnahmen, der diesen Grenzbetrag übersteigt, ist für die Berechnung der Beiträge unerheblich. Ab diesem Betrag müssen Sie also keine weiteren Sozialabgaben zahlen. Doch Achtung: Überschreitet Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, heißt das nicht, dass Sie gar nicht mehr in Sozialversicherungen wie die Renten- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Einzige Ausnahme bildet die Kranken- und Pflegeversicherung. Ist Ihr Einkommen hoch genug, dürfen Sie sich aussuchen, ob Sie statt gesetzlich lieber privat versichert sein wollen. Ab wann das geht, regelt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt (mehr dazu unten). Die Bundesregierung passt die Rechengrößen jedes Jahr in der Sozialversicherungs-Rechengrößenordnung an und orientiert sich dabei an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Steigt das durchschnittliche Einkommen, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze und umgekehrt. Für die Beitragsbemessungsgrenze gibt es zwei unterschiedliche Werte: einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch ist die Grenze bei der Rentenversicherung? Für die gesetzliche Rentenversicherung gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen: 2026 (geplant): 8.450 Euro/Monat (101.400 Euro/Jahr) 2025: 8.050 Euro/Monat (96.600 Euro/Jahr) Was gilt bei der Arbeitslosenversicherung? Für die Arbeitslosenversicherung gilt die gleiche Beitragsbemessungsgrenze wie für die Rentenversicherung : 2026 (geplant): 8.450 Euro/Monat (101.400 Euro/Jahr) 2025: 8.050 Euro/Monat (96.600 Euro/Jahr) Wie hoch ist die Grenze bei der Krankenversicherung? In der Kranken- und Pflegeversicherung gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen: 2026 (geplant): 5.812,50 Euro/Monat (69.750 Euro/Jahr) 2025: 5.512,50 Euro/Monat (66.150 Euro/Jahr) Wie hoch ist die Bezugsgröße? Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorvergangenen Kalenderjahr ab. Sie wird in der Sozialversicherung für verschiedene Berechnungen genutzt. 2025 beträgt die monatliche Bezugsgröße bundeseinheitlich 3.745 Euro brutto. 2024 galten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung noch unterschiedliche Werte für Ost und West: Im Westen lag die Bezugsgröße bei 3.535 Euro monatlich, im Osten bei 3.465 Euro. In der Kranken- und Pflegeversicherung galt schon länger bundeseinheitlich der West-Wert. Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge? Wie hoch Ihre Sozialversicherungsbeiträge sind, hängt von der Höhe Ihres Bruttolohns oder -gehalts ab. Sie bemessen sich anhand eines Prozentsatzes, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel hälftig teilen. Lediglich bei der Pflegeversicherung werden Arbeitnehmer ohne Kind stärker zur Kasse gebeten. Aktuell gelten folgende Beitragssätze: Gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 Prozent Knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7 Prozent Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6 Prozent Pflegeversicherung: 3,6 Prozent (für Kinderlose plus 0,6 Prozent) Die gesetzlichen Krankenversicherungen erheben zudem einen Zusatzbeitrag, den sie selbst bestimmen dürfen. 2025 hatten Dutzende Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Auch 2026 dürfte es aufgrund der schlechten Finanzlage der Krankenkassen wieder Erhöhungen geben. Gut zu wissen: Ändert sich der Zusatzbeitrag bei Ihrer Kasse, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei genau vorgehen. Wie hoch können die Beiträge maximal sein? Aus der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze und der Sozialversicherungsbeiträge lässt sich errechnen, wie viel Gutverdiener maximal für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Für 2026 fallen diese Höchstbeiträge demnach so aus: Rentenversicherung: 1.571,70 Euro im Monat (2025: 1.497,30 Euro) Krankenversicherung*: 993,94 Euro im Monat (2025: 942,64 Euro) Pflegeversicherung: 209,25 Euro im Monat für Eltern (2025: 198,45 Euro), 244,13 Euro im Monat für Kinderlose (2025: 231,53 Euro) Arbeitslosenversicherung: 202,80 Euro im Monat (2025: 193,20 Euro) *inklusive Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze? In der Kranken- und der Pflegeversicherung haben Sie ab einem bestimmten Einkommen die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV). Wie viel Sie dafür verdienen müssen, entscheidet die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), wie es im Fachjargon heißt. Der geläufigere Begriff dafür ist die Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2026 soll diese Grenze bei 6.450 Euro im Monat beziehungsweise 77.400 Euro im Jahr liegen. 2025 sind es noch 6.150 Euro im Monat beziehungsweise 73.800 Euro im Jahr. Wie die Beitragsbemessungsgrenze richtet sich auch die Versicherungspflichtgrenze nach dem Lohnniveau des Vorjahres. Liegt Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sind Sie privat versichert und rutschen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze, können Sie wieder zurück in die gesetzliche Kasse wechseln.














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