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Сентябрь
2025

Vaterschaftsurlaub: Beamte haben Anspruch – Angestellte nicht

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Die Bundesregierung setzt eine verbindliche EU-Richtlinie seit Jahren nicht um. Diese sieht mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Ein Bundesbeamter hat nun geklagt und Recht bekommen. Schon im Jahr 2019 wurde die EU-Richtlinie "Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige" beschlossen. Die Mitgliedsländer sollten diese im Anschluss in nationales Recht überführen. Üblicherweise haben die Länder dafür zwei oder drei Jahre Zeit, bis 2022 hätte das in diesem Fall geschehen müssen. Deutschland hat die Richtlinie bis heute aber nicht vollständig umgesetzt, weshalb ein junger Vater und Bundesbeamter jetzt vor Gericht gegen die Bundesrepublik Recht bekommen hat: Das Verwaltungsgericht in Köln entschied, dass er Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub zur Geburt seiner Tochter gehabt hätte. Vater erhält rückwirkend zehn Tage Urlaub Der Anspruch ergebe sich unmittelbar aus EU-Recht, wie das Verwaltungsgericht in Köln am Donnerstag entschied. Sein Dienstherr, in diesem Fall die Bundesrepublik, muss dem Mann seinen beantragten Vaterschaftsurlaub rückwirkend gewähren und die Tage seinem Urlaubskonto gutschreiben. Beamte vs. Angestellte: So viel verdienen Lehrer Krankenversicherung : So sind Beamte bei Krankheit versichert Nach Gerichtsangaben hatte der Beamte Ende 2022 wegen der bevorstehenden Geburt seiner Tochter Vaterschaftsurlaub beantragt und sich dabei auf die EU-Richtlinie berufen. Dies lehnte die Beklagte ab, weil es im nationalen Recht keinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub gebe. Auf die EU-Richtlinie könne er sich nicht berufen. Dagegen ging der Mann mit Erfolg gerichtlich vor. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Deutschland seiner Verpflichtung, die Richtlinie bis zum 2. August 2022 umzusetzen, nicht nachgekommen ist. Ein Referentenentwurf für ein Gesetz der damaligen Regierung wurde nicht verabschiedet. Die bestehenden Regeln zu Elterngeld und Elternzeit genügen den Vorgaben der Richtlinie nicht. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Angestellte haben kein Recht auf bezahlten Vaterschaftsurlaub Zwar können Väter demnach anlässlich einer Geburt einzelne Tage Elternzeit nehmen, erhalten dann allerdings nicht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Lohnfortzahlung. Zugleich kann sich Deutschland laut Gerichtsentscheid nicht auf Ausnahmen von der Umsetzungspflicht berufen. Damit greift eine durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) etablierte Sanktion gegen Mitgliedstaaten: Wenn der Mitgliedstaat ein verbindliches EU-Gesetz nicht umsetzt, dann dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger trotzdem auf die EU-Vorgaben berufen. Für Beschäftigte privater Arbeitgeber gilt dies dem Gericht zufolge jedoch nicht, sie haben also keinen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub. Der Sanktionsgedanke gegenüber EU-Mitgliedstaaten greife "im Verhältnis zwischen Privatpersonen" generell nicht. In privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen sei die Richtlinie deshalb nicht unmittelbar anwendbar, denkbar seien "allenfalls staatshaftungsrechtliche Ansprüche". Heißt: Betroffene müssten die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagen. Gericht in Berlin entschied anders Genau das hat ein anderer Vater in Berlin auch schon getan – in diesem Fall verlor der Kläger jedoch. Das Berliner Gericht entschied, dass die Vorgaben zu Elternzeit und Elterngeld genügten. Dieses Urteil wurde im April 2025 gesprochen. Der Betroffene ging in Berufung, sodass auch dieses Urteil bislang nicht rechtskräftig ist. Die beiden unterschiedlichen Auffassungen der Gerichte zeigen, dass hier keine Rechtsklarheit besteht und ein höheres Gericht eine wegweisende Entscheidung treffen muss. Die Ampelkoalition hatte 2023 einen Gesetzesentwurf vorliegen, der allen Vätern einen zweiwöchigen, bezahlten Vaterschaftsurlaub gewährt hätte . Damals konnten sich die Koalitionäre aber nicht einigen, sodass es nie zur Umsetzung kam. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist eine solche Regelung nicht vorgesehen.














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