Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung. Die Bundesregierung hat vor Kurzem angekündigt, die schon seit Jahren bestehende Solarförderung für private PV-Anlagen auslaufen zu lassen . Dass das irgendwann kommen würde, hatte sich schon lange abgezeichnet, denn die Solaranlagen rentieren sich vor allem für Eigenheimbesitzer, in vielen Fällen auch ohne Förderung. Doch die Meldung hat auch zu Unsicherheit geführt, so auch bei einem t-online-Leser, der fragt, ob man jetzt noch bis Jahresende eine Solaranlage kaufen sollte, wenn man von der Einspeisevergütung profitieren möchte. Abschaffung der EEG-Förderung ist nicht beschlossen Ganz so weit ist es aber noch nicht. Die Abschaffung der EEG-Förderung ist bisher nur angekündigt, bis zum Beschluss dauert es noch. Damit die Änderung rechtskräftig wird, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert werden. Eine Novelle muss das Bundeswirtschaftsministerium vorlegen, danach kann es im Kabinett beschlossen werden, bevor es abschließend im Bundestag gebilligt werden kann. Dieser Prozess kann – je nachdem, wie kontrovers die Änderungen sind – mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wann genau die Einspeisevergütung also wirklich endet , ist völlig offen. Möglich wäre es, dass im Laufe des Jahres 2026 eine EEG-Novelle vorliegt, dann könnte die Solarförderung zum 1. Januar 2027 Geschichte sein. Das ist aber zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation. Wer noch bis zum 31. Januar 2026 eine Solaranlage installiert, kann für die Einspeisung von überschüssigem Strom pro Kilowattstunde 7,86 Cent erhalten. Danach sinkt die Förderung wieder um ein Prozent auf 7,78 Cent/kWh, im August dann wieder um ein Prozent. Der jeweilige Vergütungssatz gilt dann garantiert für 20 Jahre – daran würde auch eine mögliche EEG-Novelle nichts ändern. Bestandsanlagen genießen weiterhin Bestandsschutz. Neue PV-Anlagen können abgeregelt werden Ebenfalls wichtig für alle, die gerade über eine Neuanschaffung nachdenken: Ab 2026 greifen neue Pflichten für Solarbesitzer. So müssen alle neu installierten Anlagen seit März 2025 steuerbar sein, dazu benötigen sie ein intelligentes Messsystem. Damit kann der Netzbetreiber bei Bedarf die Solaranlage abregeln, wenn sonst eine Netzüberlastung droht. Der Netzbetreiber testet bis 1. Januar 2026 einmal aus, ob das auch funktioniert. Wer 2026 eine PV-Anlage ohne Steuerungsfähigkeit installiert, darf nicht mehr seine volle installierte Leistung ins Netz einspeisen. Die Anlage wird dann ab März 2026 auf 60 Prozent gedrosselt, bis die Anlage über ein intelligentes Messsystem ( Smart Meter ) verfügt und somit steuerbar ist. Ob und wie häufig Netzbetreiber in Zukunft neue Anlagen drosseln oder abregeln werden, ist nicht sicher. Allerdings lohnt es sich, im Vorfeld darüber nachzudenken, wie man die Auswirkungen einer Abregelung mindern könnte. Experten empfehlen heutzutage daher den Einbau eines Energiemanagementsystems (EMS) zusammen mit der PV-Anlage. Diese prüft laufend, ob es sich gerade lohnt, den Solarstrom ins Netz zu speisen oder lieber zu Hause zu verbrauchen (z. B. indem ein Speicher beladen wird, Smart-Home-Geräte angeworfen werden oder das E-Auto geladen wird). Die EMS sind in der Regel mit der Rentabilität der Anlage im Fokus konzipiert. Fazit: Kein Grund zur Panik Interessenten einer PV-Anlage müssen sich also jetzt nicht besonders beeilen, um die EEG-Förderung zu bekommen. Bis die entsprechenden Gesetze angepasst sind, kann es noch dauern. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die Einspeisevergütung alle sechs Monate sinkt. Außerdem muss man im Blick haben, dass neue Anlagen jederzeit abgeregelt werden können, wenn eine Netzüberlastung droht – Vorausplanung für diesen Fall ist also unabdingbar. Zudem sind Smart Meter für PV-Anlagen Pflicht.