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Декабрь
2025

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins

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Zwei Jahre nach dem Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Hammerskins Deutschland durch das Bundesinnenministerium verhandelt das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch (10.00 Uhr) darüber. Mehrere regionale sogenannte Chapter und einzelne Mitglieder der Hammerskins klagten in Leipzig. Sie machen geltend, dass es gar keine bundesweite Dachorganisation gebe, sondern nur autonome, regional organisierte Gruppen. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Das Innenministerium verbot die Hammerskins, die regionalen Gruppen und die Teilorganisation Crew 38 im September 2023. Diese richteten sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung, hieß es zur Begründung. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden Waffen und Gegenstände mit rechtsextremistischen Symbolen gefunden. Die Kläger argumentieren, dass die einzelnen Chapter die in der Verbotsverfügung genannten Ziele nicht gemeinschaftlich verfolgten.















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