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Bundesgerichtshof: War es doch Mord? BGH hebt Urteil nach Leichenteile-Fund auf

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Zwei Schüsse, eine Machete, sechs Leichenteile im Rhein – und am Ende ein umstrittener Schuldspruch. War es doch kein Totschlag, sondern Mord? Die Frage geht zurück an das Landgericht.

Kurz vor Weihnachten wird 2023 in einer Flüchtlingsunterkunft in Südbaden ein tunesischer Mann erschossen. Monate später finden Taucher im Rhein seine zerstückelten Überreste. Der deutsche Täter stellt sich der Polizei, zeigt sich geständig - und wird am Landgericht Waldshut-Tiengen wegen Totschlags zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Bei dem Urteil wird es nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aber wohl nicht bleiben.

Das oberste Strafgericht Deutschlands hob nun das landgerichtliche Urteil samt aller im Prozess getroffenen Feststellungen auf und verwies den Fall nach Waldshut-Tiengen zurück. Eine andere Strafkammer soll dort erneut verhandeln und entscheiden. Die Schwester des Getöteten hatte Revision gegen das Urteil eingelegt, weil es sich bei der Tat ihrer Ansicht nach nicht um Totschlag, sondern um einen rassistisch motivierten Mord handelte.

Taucher fanden die Leichenteile im Rhein

Der erste Strafsenat in Karlsruhe folgte nun ihrem Antrag - dem sich auch die Bundesanwaltschaft angeschlossen hatte -, das Urteil aufzuheben. Im Fokus des BGH-Urteils stand aber nicht das womöglich rassistische Motiv, sondern das Mordmerkmal der Heimtücke. Das Landgericht habe sich bei seiner Einschätzung - und am Ende der Verneinung - einer Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers auf den falschen Zeitpunkt bezogen, erklärte der Karlsruher Senat.

Am 23. Dezember 2023 hatte der Angeklagte den 38-jährigen Tunesier in einer Flüchtlingsunterkunft in Rickenbach im südbadischen Landkreis Waldshut mit einer halbautomatischen Selbstladepistole getötet. Während der Weihnachtsfeiertage zerlegte er die Leiche mit einer Machete in sechs Teile, umwickelte sie mit Maschendraht und warf sie in den Rhein. Taucher fanden die Leichenteile später bei Breisach im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Landgericht verneinte heimtückische Tat

Dass das Landgericht keine Mordmerkmale erkannte, kritisieren Nebenklage und Bundesanwaltschaft scharf. So habe das Gericht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ausgeschlossen, obwohl rassistische Einstellungen des Täters belegt seien und stärker hätten berücksichtigt werden müssen, sagten sie bei der Verhandlung im Dezember. Der Anwalt der Nebenklägerin erklärte, der Angeklagte habe Bilder von Adolf Hitler und Hakenkreuze zu Hause. Seine Garage habe er als deutsches Schutzgebiet bezeichnet, die Hundehütte als "Wolfsschanze" - in Anlehnung an das gleichnamige Führerhauptquartier.

Zudem sei das Landgericht nicht von Heimtücke ausgegangen, obwohl das Opfer die Tür zu seiner Wohnung offengelassen habe, kritisierte die Klägerseite. Das widerspreche der Annahme, der Tunesier sei bei dem Angriff nicht arglos gewesen. Das sah der BGH nun ähnlich.

Landgericht muss auch Rassismus-Vorwurf neu prüfen

Durch die umfassende Aufhebung des alten Urteils werde sich das Landgericht auch mit dem Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe noch einmal beschäftigen müssen, betonte der Vorsitzende Richter, Markus Jäger, bei der Verkündung. Für eine Neuverhandlung an einem anderen Landgericht - wie es Nebenklage und Bundesanwaltschaft gefordert hatten - sah der Senat keinen Grund. 

Die Familie des Getöteten gehe fest davon aus, dass er aus rassistischen Motiven ermordet worden sei, bekräftigte die Fachstelle Leuchtlinie, die Betroffene von rechter Gewalt in Baden-Württemberg berät und die Schwester des Opfers in dem Verfahren unterstützte. "Durch die Revision hat die Familie nun die Möglichkeit, als Nebenklägerin von Beginn an nicht nur am Prozess teilzunehmen, sondern den Prozess auch aktiv mitzugestalten".

Nebenklägerin: "Es geht um Rassismus"

Die in Tunesien lebende Schwester war erst wenige Tage vor dem Urteil am Landgericht im November 2024 als Nebenklägerin zugelassen worden. In dem Prozess hatte es zuvor eine Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten gegeben, wonach das Strafmaß im Fall eines Geständnisses nicht über sieben Jahren Haft liegen sollte. 

"Der Tod meines Bruders zeigt, wie weit Hass und Rassismus gehen können", teilte die Nebenklägerin nach der Entscheidung des BGH mit. Ihr Bruder sei ein hilfsbereiter Mensch gewesen, das Urteil stelle einen Teil seiner Würde wieder her. "Es geht um Rassismus, das muss klar und deutlich werden." Ob das Landgericht das im zweiten Anlauf auch so sieht, bleibt abzuwarten.















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