Rundschreiben in Sachen Beitragsrechnung und Anmeldegebühren.
Mitgliedsbeiträge
Die Beitragsrechnungen 2026 werden am Montag, den 19.01.2026 an die Vereinsvorsitzenden und
Postempfänger gemäß Ligamanager Bayern bzw. NU-Datenbank versandt.
Ich bitte den jeweils ausgewiesenen Betrag bis spätestens
31.03.2026
auf das Konto des USV
Flessabank Schweinfurt Kto. 3360 (BLZ 793 301 11)
IBAN: DE94 7933 0111 0000 0033 60
zu überweisen.
Der Betrag errechnet sich aus allen beim Schachverband gemeldeten Mitgliedern zum 01.01. des Jahres.
Ob passiv oder aktiv macht hier keinen Unterschied
Die Ehrenmitglieder des USV sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
Dies wurde bei der Festsetzung des Beitrags bereits berücksichtigt
Vielen Dank im voraus für Eure pünktliche Überweisung.
Anmeldegebühren
Mit der gleichen Post erhalten die Vereine, die die Anmeldegebühren für Spielerannmeldungen 2025 noch
nicht beglichen haben, ihre Rechnung über die offenen Beträge.
Der hier ausgewiesene Betrag wird ebenfalls zum 31.03.2026 fällig.
In 2026 werde ich jeweils nach Quartalsablauf den Vereinen die angefallenen Anmeldegebühren mitteilen.
Bei ca. 200 bis 300 Neu- bzw. Ummeldungen je Kalenderjahr im Bereich des USV halte ich es weiterhin
für sinnvoll, wenn ich in 2026 die Anmeldungen vierteljährlich überprüfe.
Und ich weiterhin an die betreffenden Vereine eine Rechnung für die
gebührenpflichtigen Anmeldungen des vorangegangenen Quartals per E-Mail versende.
Bitte achtet daher unbedingt auf eine funktionierende Mailadresse und prüft den SPAM-Ordner.
Insbesondere wenn Ihr Spieler neu angemeldet habt.
Die gesamten Anmeldegebühren eines Jahres werden zwar erst zum 31.03. des Folgejahres fällig.
Dennoch scheint es meines Erachtens aus Gründen der Übersichtlichkeit sinnvoll, die vierteljährlich
angefallenen Beträge sofort zu begleichen. Zudem handelt es sich in der Regel um relativ kleine Beträge.
Bitte beachtet auch die möglichen Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung
(Spieler- und Mitglieder-Verwaltungs-Ordnung Nr. 1.5)
An der Höhe der Anmeldegebühr und den Personenkreis, für den sie fällig wird, hat sich nichts geändert.
Sie beträgt weiterhin 3.- Euro für jede Neu-Anmeldung – egal ob aktiv oder passiv.
Eine Umstellung von Aktiv → Passiv oder umgekehrt ist gebührenfrei.
Von der Gebühr befreit sind Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 12. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben.
Euer Schatzmeister
Wolfgang Kassubek
