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Prozesse: Prozess wegen Koranverbrennung vor dem Islamischen Zentrum

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Vor dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) beginnt der Prozess um eine Koranverbrennung. Die Angeklagten betonen, ihr Protest richte sich gegen das iranische Regime, nicht gegen Gläubige.

Knapp dreieinhalb Jahre nach einer mutmaßlichen Koranverbrennung vor dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) an der Außenalster hat der Prozess vor dem Amtsgericht St. Georg begonnen. Ein 75 Jahre alter Mann und eine 36 Jahre alte Frau hatten Einsprüche gegen Strafbefehle wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen eingereicht. 

Laut Anklage sollen die beiden Iraner am 6. August 2022 vor dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) während einer Versammlung mit dem Motto "IZH muss geschlossen werden!" mehrere Seiten aus einem Koran herausgerissen, diese in Brand gesetzt und anschließend mit Füßen auf die entsprechenden Seiten getreten haben. Zuvor hatte die 36-Jährige in einer Rede Kritik an der Regierung der Islamischen Republik Iran geäußert. Die Verbrennung des Koran hatte zu Unmutsbekundungen der Gläubigen geführt. Laut Anklage konnte eine Eskalation nur durch die Polizei verhindert werden.

Anwalt fordert Einstellung des Verfahrens

Zu Prozessbeginn forderte der Anwalt des 75-Jährigen die Einstellung des Verfahrens. Dem schloss sich der Anwalt der 36-Jährigen an. Das Regime in Teheran bedrohe und quäle Menschen, weil sie sich nicht an die Regeln des Korans hielten. Und das IZH sei bis zu seiner Schließung eine Außenstelle des Iran gewesen. Für das Regime sei der Koran "kein religiöses Werk, sondern Gesetz für Folter und Ermordung". Der Protest vor dem IZH habe sich erkennbar nicht gegen Menschen mit muslimischen Glauben, sondern gegen das Regime gerichtet, das den Koran benutzt, um sein Volk zu unterdrücken.

Der Vorsitzende Richter wollte heute noch nicht über den Antrag und zwei weitere Anträge, die der Anwalt des 75-Jährigen gestellt hat, entscheiden.















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