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Neue E-Auto-Förderung in Deutschland: Bis zu 6.000 Euro für Privatleute

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Am Montag stellte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) das neue Programm der sozial gestaffelten Förderung beim Kauf und beim Leasing von Elektrofahrzeugen vor. Damit möchte die Bundesregierung mehr Menschen dazu motivieren, auf E-Autos umzusteigen. Je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiengröße könne man eine Förderung zwischen 1.500 und 6.000 Euro erhalten.

Das Handelsblatt zitierte den Bundesumweltminister mit der Aussage:

"Wir wollen mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt tun, für unsere europäische Autoindustrie und für die Haushalte, die sich ohne Unterstützung noch kein Elektroauto leisten konnten."

Wie die Wirtschaftszeitung weiter berichtete, sollen für die Förderung drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung eingesetzt werden. Diese Fördersumme soll nach Angaben des Umweltministeriums in den kommenden drei bis vier Jahren für rund 800.000 Fahrzeuge reichen.

Entscheidend für die Förderung sei das Datum der Neuzulassung des jeweiligen Autos. Stichtag sei der 1. Januar 2026. Dabei könnten Anträge erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Das Onlineportal zum Einreichen der Anträge werde voraussichtlich erst im Mai 2026 frei geschaltet. Die Förderung müsse aber spätestens ein Jahr nach Zulassung beantragt werden. Die Mindesthaltedauer für alle geförderten Fahrzeuge sei 36 Monate.  

Förderungsanträge könnten nur für ein Neufahrzeug mit Elektroantrieb der EU-Fahrzeugklasse M1 gestellt werden – und zwar ausschließlich von Privatleuten. Bei dieser Fahrzeugklasse handele es sich entweder um rein batterieelektrischen Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender und Plug-in-Hybride würden allerdings nur gefördert, wenn sie unter 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Aktuell werde zudem noch geprüft, ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb gefördert werden.

In Bezug auf die soziale Staffelung würden bei Kinderlosen nur die Anträge bezuschusst, bei denen das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 80.000 Euro liege. Die Jahreseinkommensgrenze erhöhe sich um jeweils 5.000 Euro pro minderjährigem Kind. Für die Berechnung gelte der Durchschnitt zweier Steuererklärungen aus den vergangenen drei Jahren. Das Handelsblatt stellt an einem Beispiel dar:  

"Für einen Förderantrag Anfang 2026 kann damit der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2023 und 2024 angesetzt werden."

Auf diesen sogenannten Basisförderungsbetrag könnten je nach Einkommen, Fahrzeugart und Familiengröße weitere Aufschlagssummen dazu kommen.

Mehr zum Thema - Die deutsche Automobilindustrie: Das Ende einer Erfolgsgeschichte















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