Der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben eine Vereinbarung zum Ausbau der Leistungen des E-Card-Systems geschlossen. Die sogenannte "Zukunftsvereinbarung e-Health" definiert den Pfad für neue Services bis 2030. Vorgesehen sind etwa Neuerungen bei der e-Zuweisung, eine e-Verordnung und auch ein e-Terminservice bei niedergelassenen Ärzten und Gruppenpraxen. Bei der Präsentation am Donnerstag lobten beide Seiten den Pakt.