Tiere: Wolf in Sachsen-Anhalt künftig Teil des Jagdrechts
Der Wolf bleibt geschützt, wird aber künftig Teil des Jagdrechts in Sachsen-Anhalt. Wie das neue Bestandsmanagement aussehen und was sich bei Wildschaden ändern soll.
In Sachsen-Anhalt wird der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen. Ziel sei es, auf die dynamische Entwicklung der Wolfspopulation mit einem rechtssicheren und praktikablen Instrumentarium reagieren zu können, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Der Landtag muss die Gesetzesänderung jedoch noch beschließen.
Der Wolf bleibt den Angaben zufolge weiterhin eine besonders geschützte Art. "Eine reguläre Abschussplanung ist nicht vorgesehen", hieß es vom Ministerium. Stattdessen greife ein Bestandsmanagement, das sich am Erhaltungszustand orientiere und die Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts berücksichtige. "Wir sorgen damit für mehr Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit vor Ort – für den Schutz der Art ebenso wie für die Menschen im ländlichen Raum", erklärte Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU).
Mit der Reform des Landesjagdgesetzes soll außerdem eine Regelung zur Ersatzpflicht bei Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eingeführt werden. Ziel ist eine Entschädigung bei Schäden an Hochkulturen wie Mais, Raps, Roggen oder Sonnenblumen.
