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Landtag Baden-Württemberg führt KI-Regel ein: Rauswurf für Manipulation

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In Zeiten zunehmender KI-Inhalte begrenzt ein Landtag erstmals manipulierte Darstellungen. Den Anlass hatte die AfD geliefert, die etwas zeigen wollte, was vorher im Plenum nicht zu sehen gewesen war, und dazu Bildbearbeitung nutzte. Ein Vorgang im Landtag von Baden-Württemberg führt zu einem Novum in den deutschen Parlamenten. Ein AfD-Abgeordneter hatte dort in einem T-Shirt mit sichtbarer Botschaft auftreten wollen – was nicht gestattet ist. Per Bildbearbeitung passte die AfD-Fraktion danach ein Foto der Szene an: Sie legte den verdeckten Schriftzug auf dem T-Shirt nachträglich frei. Darauf reagierte der Landtag mit einer Regelung, die ausdrücklich auf die neuen Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz eingeht. Baden-Württemberg ist damit das erste Bundesland, in dem es Konsequenzen für Abgeordnete haben kann, wenn sie Originalinhalte aus der parlamentarischen Arbeit verfälscht darstellen. Das kann Folgen haben, bis hin zum Ausschluss von einer Sitzung. Die AfD sieht in der Regelung einen gezielten Angriff auf ihre Öffentlichkeitsarbeit und die Demokratie. Sie kündigte eine Klage dagegen an. Alle anderen Parteien erklärten, sie wollten mit der Regelung das Vertrauen der Menschen in eine korrekte Darstellung parlamentarischer Abläufe schützen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Gibt es für Abgeordnete in der Öffentlichkeitsarbeit ein Recht auf Manipulation – und wo beginnt Manipulation überhaupt? KI als Gefahr für die Demokratie : Generalangriff auf das Vertrauen in unseren Sehsinn Verräterische Details: Wie man KI-Fälschungen im Alltag (noch) erkennt Wahl in Baden-Württemberg : Das sind die Spitzkandidaten Der AfD-Abgeordnete Daniel Lindenschmid schuf während der Sitzung am 8. Oktober 2025 in Stuttgart einen Präzedenzfall. Wie auch in anderen deutschen Parlamenten hatte die AfD die Sitzung an jenem Tag zum Gedenken an den wenige Tage zuvor ermordeten US-amerikanischen rechtspopulistischen Aktivisten Charlie Kirk nutzen wollen. Lindenschmid hielt eine Rede, bei der er ein T-Shirt mit einer Aufschrift zu Kirk trug, bis Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) ihn unterbrach. Politische Botschaften auf Kleidung im Plenum verboten Sichtbare politische Botschaften auf der Kleidung gelten im Plenum als unzulässige Inszenierung – unabhängig vom politischen Hintergrund. "Ich kann Sie schlecht dazu auffordern, das T-Shirt auszuziehen", sagte Aras. Aber das wolle sie nicht sehen. "Daher bitte ich Sie, das Sakko zuzumachen." Lindenschmid versuchte noch zu diskutieren, man könne die Aufschrift selbst bei offenem Sakko nicht lesen, setzte seine Rede dann aber zugeknöpft fort. Auf der Facebook-Seite der Fraktion wurde später ein Video veröffentlicht, das im Vorschaubild Lindenschmid am Rednerpult mit vollständig lesbarem Schriftzug auf dem T-Shirt zeigte. Damit vermittelte das Foto einen falschen Eindruck von der Sitzung. Das Bild war "händisch mit Photoshop überarbeitet" worden, wie Lindenschmid später erklärte. Das Video ist noch immer online, aber der manipulierte Ausschnitt wurde unkenntlich gemacht. In der nächsten Sitzung kündigte die Landtagspräsidentin an, sie werde "nicht zulassen, dass der Landtag zu einer Bühne für Fake News und Manipulation wird". Das unterstützten alle anderen Fraktionen außer der AfD. In der jüngsten Sitzung am vergangenen Donnerstag hat der Landtag nun mit den Stimmen von Grünen, CDU , SPD und FDP die Geschäftsordnung um einen neuen brisanten Paragrafen ergänzt: § 92a zum "Ausschluss von der Sitzung bei manipulierten Inhalten". Die Änderung hatten diese Parteien gemeinsam beantragt. "Anstand ist offensichtlich nicht jedem in die Wiege gelegt" Die Regelung erfasst Audio-, Bild- und Videoinhalte sowie Texte, die das Geschehen in Sitzungen behandeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Inhalte komplett oder teilweise mit Künstlicher Intelligenz oder anderen technischen Hilfsmitteln erstellt wurden. Sowohl verfälschte Darstellungen realer Sitzungen als auch die Erzeugung scheinbarer Inhalte können fortan sanktioniert werden. Dies gilt auch für deren Verbreitung sowie für Mitwirkung, Anstiftung oder Unterstützung. Voraussetzung ist, dass die Handlung geeignet ist, "die Integrität des Parlaments zu beeinträchtigen". Im Landtag begründeten die Sprecher von Grünen, SPD und FDP den Beschluss mit der Sorge um das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Parlaments. Boris Weirauch, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagte: "Wer die Würde des Landtags verletzt, indem er vorsätzlich Fälschungen verbreitet, schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit unseres Parlaments, sondern auch der demokratischen Kultur in unserem Land." Anstand sei "offenkundig nicht jedem in die Wiege gelegt", so Weirauch. Wer gemeinsame Regeln bewusst unterlaufe und das Parlament mit Manipulationen zur Bühne für mediale Inszenierungen macht, verlasse den Boden der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Jochen Hausmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, betonte, dass seine Partei für Meinungsfreiheit kämpfe. "Was hier passiert ist, hat damit aber nichts zu tun, sondern ist Tatsachenverdrehung und Manipulation. Man verkauft die Menschen für dumm, und das können wir nicht respektieren." In 15 Jahren im Parlament habe er sich nicht vorstellen können, dass eine solche Regelung notwendig werden könnte, es sei "bitter". Die AfD sieht im Manipulationsverbot dagegen den Versuch, Abgeordnete einzuschüchtern und Öffentlichkeitsarbeit zu "bestrafen, auch wenn sie keinerlei strafbare Handlungen enthält". AfD-Sprecher Rüdiger Klos ging dabei nicht darauf ein, wie die Partei zu verfälschenden Darstellungen steht. "Wir dürfen frei entscheiden, wie wir unsere Öffentlichkeitsarbeit ausüben." In Wahrheit wollten die anderen Parteien die AfD ausschalten, weil sie zu gefährlich – sprich: zu erfolgreich – sei. Die anderen Parteien wollten der AfD die Geschäftsordnung als "politisches Kampfinstrument " nutzen und so vorschreiben, "in welcher Weise sie parlamentarische Abläufe darstellen darf". So wollten sie "sogar Tätigkeiten außerhalb dieses Plenums willkürlich überwachen und kontrollieren, wozu ihnen gar kein Kontrollrecht zusteht". Die AfD werde klagen. Sanktionen für Verhalten außerhalb des Parlaments Neuland Die Regelung betritt juristisches Neuland und dürfte auch in anderen Parlamenten sehr genau verfolgt werden. Bislang gab es die Situation noch nicht, dass ein Parlament das Verhalten von Abgeordneten außerhalb der Sitzung mit parlamentarischen Ordnungsmitteln bis hin zum Sitzungsausschluss belegt. Kommunikation außerhalb des Parlaments ist grundrechtlich besonders geschützt, Ordnungsmittel waren bisher stets eine Reaktion auf Störungen während der Sitzung. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen hohe Hürden an Eingriffe ins Mandat gelegt. Dazu kommt, dass nicht klar ist, ab wann eine Bearbeitung parlamentarischer Inhalte als bloße Zuspitzung gilt – und ab wann als sanktionierbare Manipulation. Die Geschäftsordnung könnte Abgeordnete abschrecken, zulässige zugespitzte, satirische oder technisch bearbeitete Darstellungen zu nutzen. Der Stuttgarter Fall dürfte damit auch die Gerichte beschäftigen – und Maßstäbe für andere Parlamente setzen, wie sie mit der Flut an KI-bearbeiteten und anderweitig technisch veränderten Inhalten umgehen.














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