Im Fall der drei Nonnen von Goldenstein hat die Staatsanwaltschaft Salzburg die Ermittlungen wegen des Vorwurfes des Sozialleistungsbetruges gegen den Ordensoberen Ende Jänner eingestellt. Es ging um die von der Ordensleitung beantragte Sozialhilfe für zwei der drei Nonnen zur Unterbringung in einem Pflegeheim. Gegen die Unterbringung hatten sich die Schwestern gewehrt. Auch die Ermittlungen gegen eine andere Person wegen des Verdachtes des Diebstahls wurden eingestellt.