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Le-Pen-Prozess: Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot gefordert

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Im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft und ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter gefordert. Le Pen habe ein System aufgebaut, das es der Partei ermöglicht habe, 1,4 Millionen Euro zu veruntreuen, sagte Generalstaatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchet am Dienstag vor Gericht in Paris. Sollten die Berufungsrichter den Forderungen folgen, dürfte Le Pen bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl voraussichtlich nicht antreten.

In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei arbeiteten. Konkret forderte die Staatsanwaltschaft, dass von der vierjährigen Gefängnisstrafe drei auf Bewährung und eins in Form einer elektronischen Fußfessel verhängt werden. Das Kandidaturverbot für öffentliche Ämter soll zudem nicht unmittelbar gelten. Damit fiel die jetzt im Berufungsprozess geforderte Strafe etwas geringer aus als das Urteil der ersten Instanz. 















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