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Hohe Strompreise bei den Stadtwerken: Ist Quersubventionierung erlaubt?

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Energiepreise in der Grundversorgung. Wer seinen Strom- oder Gasanbieter noch nie gewechselt hat, der befindet sich wahrscheinlich in der sogenannten Grundversorgung. Welches Unternehmen das ist, hängt von der Region ab. Es kann ein überregionales Unternehmen wie Eon oder Vattenfall sein, oft sind aber auch die lokalen Stadtwerke der örtliche Grundversorger. Doch wer in der Grundversorgung ist, zahlt im Durchschnitt deutlich höhere Strom- und Gaspreise als bei einem anderen, wettbewerblichen Anbieter. Im Schnitt kostet der Strom in der Grundversorgung 44 Cent/Kilowattstunde . In einem anderen Tarif zahlen Verbraucher 30 Cent/kWh oder noch weniger. Es gibt mehrere Gründe für diese Preisunterschiede. Nicht immer sind diese nachvollziehbar. Ein t-online-Leser wollte daher wissen, ob ein städtischer Stromanbieter mit dem Gewinn andere kommunale Aufgaben – wie öffentlicher Nahverkehr, Schwimmbäder o. Ä. – finanzieren darf. "Ist diese Quersubventionierung erlaubt?" Stadtwerke schütten Gewinn an die Kommunen aus Die Frage lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Ein kommunales Unternehmen wie ein Stadtwerk ist eine Firma, die mehrheitlich der Kommune gehört. Genauso wie jede Firma darf sie in diesem Zusammenhang Gewinne erwirtschaften. Diese Gewinne stammen bei Stadtwerken zum Teil aus Energiepreisen. Diese Gewinne kann das Unternehmen wahlweise an den Eigentümer ausschütten – also an die Kommune. Für kommunale Unternehmen ist das ein Spannungsverhältnis: Der Eigentümer hat oft ein großes Interesse an einer Gewinnausschüttung, weil er das Geld für den kommunalen Haushalt benötigt. Damit werden kommunale Aufgaben wie die Erhaltung des Schwimmbads finanziert. Jedoch brauchen Stadtwerke das Geld häufig selbst, um Investitionen zu tätigen ( zum Beispiel, um Stromnetze und Fernwärme weiter auszubauen ) oder um die Eigenkapitalbasis zu stärken. Durch die Energiewende und die großen Investitionen, die auf kommunale Energieversorger zukommen, erwarten viele Kommunen mittlerweile einen Ausfall der Gewinnausschüttung durch die Stadtwerke. Die Quersubventionierung könnte in vielen Ortschaften dadurch zum Ende kommen. Ob die jeweilige Kommune also die Gewinne der Stadtwerke zur Quersubventionierung anderer Bereiche nutzt, hängt vom Einzelfall ab. Es ist aber durchaus sehr üblich, dass vor allem verlustreiche Bereiche wie die Erhaltung abgelegener Buslinien mit den Gewinnen der Stadtwerke finanziert werden. Stadtwerke dürfen nicht deshalb hohe Strompreise verlangen Trotzdem kann man nicht pauschal sagen, dass ein Stadtwerk gezielt höhere Strompreise ansetzt, um mit dem Gewinn andere Bereiche zu finanzieren. Das ist nämlich verboten bzw. wird von der Aufsichtsbehörde genau beobachtet. Energieanbieter dürfen zwar ihre eigenen Preise frei bestimmen, sie müssen jedoch im Zweifel begründen, wie der Preis zustande gekommen ist. Die Antwort darf dann nicht die Quersubventionierung sein. Frag t-online: Ist mein Stromtarif zu hoch? Frag t-online: So werden Bestandskunden beim Strompreis benachteiligt Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Aufsichtsbehörde für alle Energieanbieter im Land und kontrolliert, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Wie ein Energieanbieter seine Preise festsetzt, können Verbraucher in den Preisblättern des Unternehmens nachlesen. Verbraucher sollten regelmäßig die Tarife für Strom und Gas mit anderen Anbietern vergleichen , um so ein Gefühl für den angemessenen Preis zu bekommen. Wer in der Grundversorgung ist, kann innerhalb von 14 Tagen jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. Viele Grundversorger haben eigene Sondertarife, die günstiger sind als der Grundversorgungstarif. Wenn Sie also bei den Stadtwerken bleiben möchten, der Grundversorgertarif aber sehr hoch ist, lohnt es sich, dort nachzufragen.














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