Die „Freilassung“ der Sowjetdeutschen vor 70 Jahren
Der Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 13. Dezember 1955 „Über die Aufhebung der Einschränkungen in der Rechtsstellung der Deutschen und deren Familienangehörigen in der Sondersiedlung“ beendete die Ära der offenen Repression gegen die deportierten Sowjetdeutschen. Dies war der Beginn einer neuen Etappe in ihrer Geschichte – ihrer teilweisen Rehabilitierung. Sie beschränkte sich auf die Einführung der deutschen Sprache als Muttersprache in den Schulen, die Erlaubnis zur Herausgabe deutschsprachiger Zeitungen und die Zulassung der aktivsten und loyalsten Vertreter der ethnischen Gruppe zur Arbeit in Partei- und Sowjetorganen.
Der Text des Erlasses bestand aus nur zwei Sätzen. Der erste lautete: „Deutsche und deren Familienangehörige, die während des Großen Vaterländischen Krieges in die Sondersiedlung verwiesen wurden, sind aus der Sondersiedlung zu entlassen und von der administrativen Aufsicht durch die Organe des Innenministeriums zu befreien; das Gleiche gilt für die deutschen Bürger der UdSSR, die nach der Repatriierung aus Deutschland in die Sondersiedlung verwiesen wurden.“ Der zweite Satz war restriktiver: „Es wird festgestellt, dass die Aufhebung der durch die Sondersiedlung bedingten Einschränkungen für die Deutschen nicht mit einer Rückgabe des bei der Aussiedlung konfiszierten Eigentums verbunden ist, und dass sie nicht das Recht haben, in die Orte zurückzukehren, aus denen sie ausgesiedelt wurden.“
Von einem Erlass zum nächsten
Hinter dieser Kürze verbergen sich das Schicksal von Millionen Menschen und das Bestreben der Machthaber, sich selbst reinzuwaschen und ihre eigenen, an Verbrechen grenzenden Fehler zu vertuschen. Der Erlass von 1955 enthielt nicht nur keine Entschuldigung gegenüber den Menschen, die nach dem Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 „Über die Übersiedlung der Deutschen, die in den Wolgarayons wohnen“ mit dem Stempel „Diversanten und Spione“ versehen wurden, sondern auch nicht den Hinweis, dass die für die Deportation und die anschließende Einrichtung eines mehr als 14-jährigen Sondersiedlungsregimes verantwortlichen Beamten irgendeine Strafe erhalten würden! Das heißt, Hunderttausende Bürger des Landes wurden allein aufgrund ihrer nationalen Zugehörigkeit pauschal zu Staatsfeinden erklärt, und keine einzige staatliche Behörde wurde dafür zur Rechenschaft gezogen, kein einziger Mensch wurde bestraft!
Darüber hinaus wurde die Deportation der Sowjetdeutschen tief im Hinterland als echte Militäroperation der NKWD-Einheiten durchgeführt – und zwar im Herbst 1941, auf dem Höhepunkt der schwersten Kämpfe mit der Wehrmacht in allen Richtungen: im Norden, Süden und Zentrum, als der Feind einen rasanten Vormarsch unternahm, die Blockade Leningrads vollendete und die Rote Armee bei Kiew bluten ließ.
Adenauers Moskau-Besuch
Die Aufhebung der rechtlichen Einschränkungen für Deutsche erfolgte nach dem Besuch des Bundeskanzlers Konrad Adenauer in Moskau im September 1955. Er sprach direkt die Frage der Freilassung der Deutschen an, „die sich derzeit noch in Haft auf dem Gebiet der Sowjetunion oder in Ländern unter sowjetischem Einfluss befinden oder die auf die eine oder andere Weise daran gehindert werden, diese Gebiete zu verlassen“.
Bei der Eröffnung der Verhandlungen mit der sowjetischen Führung am 9. September betonte der Kanzler: „Ich stelle dieses Problem absichtlich an die Spitze, weil es sich um eine Frage handelt, von der wohl keine deutsche Familie unberührt ist. Ich wünsche von Herzen, dass Sie recht verstehen, in welchem Geiste ich dieses Problem behandeln will. Es geht mir ausschließlich um die menschliche Seite der Sache. Der Gedanke ist unerträglich, dass mehr als zehn Jahre nach Beendigung der Feindseligkeiten Menschen, die auf die eine oder die andere Weise in den Strudel der kriegerischen Ereignisse gezogen worden sind, ihren Familien, ihrer Heimat, ihrer normalen friedlichen Arbeit ferngehalten werden.“
Ein paar Tage später erwähnte Konrad Adenauer bei dem Empfang in Kreml, dass nach Stalins Tod etwa 130 000 Deutsche in Briefen ihren Wunsch bekundet hatten, die UdSSR zu verlassen. Die sowjetische Führung war von dieser Zahl schockiert.
Was danach blieb …
Als Adenauer auf heftigen Widerstand seitens der sowjetischen Führung stieß, ging er keine Konfrontation ein, und die Frage der Möglichkeit für Sowjetdeutsche, nach Deutschland auszuwandern, wurde über Jahrzehnte hinweg nur im Rahmen der Politik der Familienzusammenführung gelöst.
Die Führung der UdSSR reagierte jedoch auf die Rede des Kanzlers und verabschiedete am 13. Dezember 1955 einen Erlass. Den sowjetdeutschen Bürgern wurde nicht gestattet, an ihre früheren Wohnorte zurückzukehren, sie erhielten keine Entschädigungen. Die Sondersiedlungsregelung wurde für sie aufgehoben, das hat die sowjetische Führung als ausreichend erachtet.
Und noch etwas. Die Frage der Befreiung der Sowjetdeutschen berührte eine ganze Reihe weiterer Probleme: die Rehabilitierung vieler anderer sozialer Gruppen, die unter der sowjetischen Herrschaft gelitten hatten, die Ausreisefreiheit aus der UdSSR und schließlich die Überwindung des Totalitarismus insgesamt. Wie die Geschichte gezeigt hat, war es im Paradigma einer sozialistischen Gesellschaft, die „den Kommunismus aufbaute“, unmöglich, auch nur eines dieser Probleme zu lösen. Es war notwendig, das politische System zu ändern, es brauchte Demokratie, um mit der Vergangenheit abzuschließen. Nur gelang es nicht, das System in der UdSSR einfach zu ändern: Mit ihm hörte auch ein einheitliches Land auf zu existieren. Infolgedessen wurde denjenigen, die Repressionen ausgesetzt waren, das, was ihnen genommen worden war, nie zurückgegeben. Das Einzige, was den neuen postsowjetischen Staaten gelang, war der Bitte von Bundeskanzler Adenauer nachzukommen und „die Deutschen freizulassen“.
Eine traurige Lehre der Geschichte …
Prof. Dr. Tatjana Ilarionowa
Запись Die „Freilassung“ der Sowjetdeutschen vor 70 Jahren впервые появилась Moskauer Deutsche Zeitung.
