Zu hohe Versicherungskosten? Ein Gericht rügt Vonovia. Viele Mieter könnten jetzt Geld zurückbekommen. So berechnen Sie Ihren Anspruch. Für viele Mieterinnen und Mieter sind die Nebenkosten in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Ein aktuelles Urteil könnte nun dazu führen, dass Betroffene Geld zurückfordern können – und zwar mehrere Hundert Euro. Das Amtsgericht Schöneberg hat entschieden, dass die zum Vonovia-Konzern gehörende GSW Immobilien AG bei der Umlage von Versicherungskosten gegen das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat (Az. 11 C 357/25). Dieses verpflichtet Vermieter, nur angemessene und marktübliche Betriebskosten auf Mieter umzulegen. Jede zweite Abrechnung falsch: Diese Kürzungen dürfen Mieter vornehmen Nebenkostenabrechnung zu spät: Wann Mieter nicht mehr zahlen müssen Gericht rügt zu hohe Versicherungskosten Konkret ging es um die Frage, ob die abgerechneten Versicherungskosten noch im Rahmen des Üblichen lagen. Das Gericht sah hier einen Verstoß. Nach Einschätzung des Geldratgebers "Finanztip" könnte das Urteil Signalwirkung für Tausende Mietverhältnisse haben – nicht nur in Berlin . "Wenn Vermieter beispielsweise deutlich höhere Versicherungskosten abrechnen als marktüblich, handeln sie womöglich rechtswidrig", sagt die "Finanztip"-Rechtsexpertin Britta Beate Schön. Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung daher genau prüfen und überhöhte Beträge zurückfordern. Vergleich mit Durchschnittswerten lohnt sich Ob die eigenen Kosten überhöht sind, lässt sich durch einen Vergleich mit regionalen Durchschnittswerten prüfen. In Berlin veröffentlicht der Senat entsprechende Zahlen online. Für andere Regionen bietet der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes eine Orientierung. Demnach zahlten Berliner Mieter im Jahr 2024 durchschnittlich 0,23 Euro pro Quadratmeter und Monat für Versicherungen. Im vom Gericht beanstandeten Fall lagen die Werte mit 0,45 Euro deutlich darüber. Frag t-online: Was tun, wenn der Vermieter keine Abrechnung liefert? Beispiel: Hunderte Euro Erstattung möglich Um die mögliche Erstattung zu berechnen, können Mieter folgende Faustformel verwenden: "Finanztip" hat eine Beispielrechnung für eine 60-Quadratmeter-Wohnung aufgestellt. Abgerechnet wurden von Vonovia demnach: 2021: 0,36 Euro pro Quadratmeter und Monat 2022: 0,39 Euro pro Quadratmeter und Monat 2023: 0,45 Euro pro Quadratmeter und Monat Legt man den Berliner Durchschnittswert von 0,23 Euro zugrunde, ergibt sich folgende mögliche Rückforderung: 2021: (0,36 – 0,23) × 60 × 12 = 93,60 Euro 2022: (0,39 – 0,23) × 60 × 12 = 115,20 Euro 2023: (0,45 – 0,23) × 60 × 12 = 158,40 Euro Insgesamt wären das 367,20 Euro für drei Jahre. Mieter sollten auch einen Blick auf die Versicherungskosten in der Abrechnung 2024 werfen und überhöhte Gebühren zurückverlangen. Wichtig: Für solche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Schritt für Schritt gegen zu hohe Nebenkosten Wer seine Abrechnung prüfen will, sollte systematisch vorgehen: Vergleichen: Abgerechnete Kosten mit regionalen oder bundesweiten Durchschnittswerten abgleichen. Auffällige Posten markieren: Neben Versicherungskosten auch Reinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterkosten prüfen. Formale Prüfung: Die Abrechnung muss Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, individuellen Anteil und geleistete Vorauszahlungen enthalten. Umlagefähigkeit hinterfragen: Verwaltungs-, Reparatur- oder Instandhaltungskosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Welche Nebenkosten Sie als Mieter außerdem nicht zahlen müssen. Belegeinsicht verlangen: Mieter haben das Recht, Rechnungen und Verträge einzusehen. Fristgerecht widersprechen: Ein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten schriftlich erfolgen.