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Tat im Mai 2025: Nach Schüssen in Rendsburg - Prozessstart gegen drei Männer

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Drei Männer stehen nach Schüssen auf zwei Menschen in einem Auto vor Gericht. Die Anklage spricht von versuchtem heimtückischen Mord - doch zunächst droht ein Prozessneustart.

Wegen Schüssen auf zwei Männer im Mai 2025 in Rendsburg hat vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Kiel der Prozess gegen drei Verdächtige begonnen. Die Anklage wirft dem 21-Jährigen und den beiden 22-jährigen Männern versuchten heimtückischen Mord und Anstiftung zum Totschlag vor, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Zwei der Angeklagten sollen auf Bitte des Dritten einen Wagen in Rendsburg ausgebremst und mindestens sechs Schüsse auf die Windschutzscheibe abgefeuert haben. Der Schütze soll bei der Tat noch 20 Jahre alt gewesen sein. Dabei verlor ein Insasse des Autos das linke Augenlicht, sein mitfahrender Bruder erlitt lebensgefährliche Verletzungen. 

Festnahme in Frankreich

Zuvor soll einer der Angeklagten mit einem der späteren Opfer aneinandergeraten sein. Dabei habe das Opfer mit einem Teleskopschlagstock die Heckscheibe des Autos des Angeklagten zerstört, erklärte die Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft gehe daher davon aus, dass sich der Angeklagte durch diese Tat gedemütigt gefühlt habe und auf Rache aus gewesen sei.

Daraufhin soll er die beiden anderen Angeklagten um Hilfe gebeten, ein weiteres Treffen erbeten und sie so zur Tat angestiftet haben. Zu diesem fuhren jedoch nur die beiden Mitangeklagten – mit einer Pistole und ihrem Auto. Auch der Fahrer, der nicht geschossen hatte, soll nach Ansicht der Anklage als Mittäter gehandelt haben.

Nach den Schüssen nahm die Polizei zwei der Männer in Deutschland fest. Den dritten Angeklagten fassten die Behörden in Straßburg und lieferten ihn aus, nachdem er per internationalem Haftbefehl gesucht worden war. Um welchen Angeklagten es sich handelte, konnte die Gerichtssprecherin nicht sagen. 

Prozessneustart droht

Die drei Verteidiger beantragten zum Prozessbeginn ein Aussetzungsverfahren. Die Begründung sei, dass sie keine oder zu späte Akteneinsicht bekommen hätten, führte die Sprecherin aus. In der kommenden Sitzung am 23. Februar entscheide sich, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dann müsse der Prozess abgebrochen und das Verfahren neu beginnen. 

Nach aktueller Prozessplanung werde das Urteil im Juni erwartet.















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