Nach einem monatelangen Tauziehen um die Immobilie am Brodtener Steilufer hat das Verwaltungsgericht nun eine erste Entscheidung getroffen: Die Hansestadt Lübeck darf das gefährdete Gebäude auf Kosten des Eigentümers abreißen lassen. Dem bleibt trotz alledem noch ein Hintertürchen.