Добавить новость
smi24.net
World News
Февраль
2026
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28

Mordprozess: Habgier oder Affekt? Enkel gesteht Tötung von Großmutter

0
Stern 

Ein Enkel steht wegen Tötung seiner Großmutter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Mordes angeklagt. Was sie als Motiv vermutet - und wie er selbst die Tat darstellt.

Im Mordprozess um den Tod seiner Großmutter hat der 24-jährige Angeklagte den Tathergang umfassend eingeräumt. Über seinen Anwalt ließ er vor dem Landgericht München I erklären, er habe im Affekt gehandelt und bereue die Tat; er wies aber den Vorwurf der Anklage zurück, aus Habgier gehandelt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die 76-Jährige heimtückisch ermordet zu haben, als sie mit Kontaktabbruch drohte und er somit fürchten musste, von ihr keine finanzielle Unterstützung mehr zu bekommen. Mit ihren Bankkarten habe er sich - so die Anklage - Zugang zu ihrem Bankschließfach verschaffen wollen, was ihm aber nicht gelang. Dort verwahrte die Seniorin neben Schmuck rund 69.000 Euro und 20.000 US-Dollar. 

Enkel: Tat unentschuldbar 

"Es ist zutreffend, dass ich meine Großmutter getötet habe", heißt es in der von Anwalt Andreas Remiger verlesenen Erklärung des Angeklagten. Die Tat sei unentschuldbar, er wolle dafür die Verantwortung übernehmen, ließ der deutsch-israelische Staatsangehörige wissen. Er habe aber nichts rauben wollen und es mitnichten auf das Geld der Großmutter abgesehen. Es war "keine geplante Tat, sondern eine Affekttat, die ich mir nie verzeihen werde", so der Angeklagte, der auf der Anklagebank immer wieder nervös mit den Händen spielte; die Beine wippten auf und ab. 

Die Beziehung zu der Großmutter sei eng, aber schwierig gewesen. "Wir hatten ein kompliziertes Verhältnis." Die Seniorin habe ihn stets kritisiert, sich über ihn lustig gemacht, etwa weil er keine Freundin hatte - und ihn gehänselt, er habe nur zwei Gehirnzellen. Er habe das Gefühl gehabt, "nie zu genügen". 

Die Großmutter hatte sich laut Ermittlern nach der Trennung der Eltern stark um den Enkel gekümmert. Sie unterstützte ihn bei einem eineinhalbjährigen Aufenthalt in Israel, organisierte ihm eine Wohnung in München und gab ihm auch Geld. Oft lud sie den Enkel, der zuletzt arbeitslos war, demnach zum Essen ein. Er half ihr nach eigener Aussagen beim Einkaufen. 

Streit um Bananen und Mangos 

Schließlich verlangte die Großmutter vom Enkel ihren Wohnungsschlüssel zurück, nachdem dieser Lebensmittel aus der Wohnung gestohlen hatte. Er selbst schilderte, er habe Bananen und Mangos gegessen, dies aber nicht als Diebstahl gesehen, zumal er regelmäßig bei der Großmutter aß. 

An jenem Abend des 16. März vergangenen Jahres sei es zu einem Streit gekommen, in deren Verlauf die Großmutter ihn mit voller Wucht geohrfeigt habe. "Da ist etwas in mir gekippt." Er habe "Rot" gesehen. Er habe die Kontrolle verloren und die Seniorin am Hals gepackt und gewürgt. Als er von ihr abließ, habe er keinen Puls mehr gefühlt.

Um die Tat zu verschleiern, habe er der Toten mit einem Messer Schnittverletzungen zugefügt und sie in die Badewanne gelegt. Damit wollte er einen Suizid vortäuschen. 

Die Putzfrau der Großmutter fand die Tote tags darauf. Die Ermittler gingen bald von einem Tötungsdelikt aus. Nach einigen Tagen wurde der Enkel unter Tatverdacht festgenommen.

Befangenheitsantrag wegen Sitzordnung 

Ein Disput, ob der Angeklagte statt auf der Bank vor seinen beiden Verteidigern zwischen diesen sitzen dürfe, mündete am Vormittag in einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Die Anwälte müssten mit dem Angeklagten sprechen können, die Sitzposition sei eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung, sagte Anwalt Johannes Makepeace. 

Ehrl hatte zu Prozessbeginn erläutert, dass im Falle einer Verurteilung gemäß der Anklage - sollten sich deren Vorwürfe bestätigen - neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht kommen könnte. Das würde eine vorzeitige Aussetzung der möglichen Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung erheblich erschweren. In dem Verfahren sind 13 weitere Termine bis Mitte April angesetzt.















Музыкальные новости






















СМИ24.net — правдивые новости, непрерывно 24/7 на русском языке с ежеминутным обновлением *