Naturschutz adé? Eine rechtliche Einordnung zum Abschuss des Wolfes
Der Wolf soll in Deutschland künftig bejagt werden. Seit Wochen wird teils hochemotional über den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz diskutiert. Dabei stehen die zahlreichen fachlichen Mängel naturschutzrechtlicher Art im Vordergrund, die sich insbesondere aus Problemen bei der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in das nationale Recht ergeben.
Probleme, die auch daraus resultieren, dass erstmals eine immer noch besonders geschützte Art vollständig aus dem Anwendungsbereich des hierfür einschlägigen Bundesnaturschutzgesetzes herausgenommen werden soll und dem alleinigen Anwendungsbereich des Bundesjagdgesetzes unterstellt werden soll. Ein Gesetz, das gerade kein Schutzgesetz ist, sondern das privatnützige Nut
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