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Wertpapierverkauf: So vermeiden Anleger unnötige Kosten und Steuern

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In einer Ratgeberserie erklärt die t-online-Redaktion Schritt für Schritt, wie ein erfolgreicher Start an die Börse gelingen kann. Heute geht es um Kosten, die beim Wertpapierverkauf anfallen. Wer einen ETF oder Fonds verkauft, denkt meist zuerst an den Kursgewinn. Doch für Ihre tatsächliche Nettorendite zählt am Ende etwas anderes: Welche Kosten fallen beim Verkauf an – und wie viel Steuern nagen am Gewinn? Schon kleine Gebühren oder ein ungünstiger Verkaufszeitpunkt können den über Jahre aufgebauten Zinseszinseffekt spürbar schrumpfen lassen. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie können Sie beim Verkauf verhindern, dass Gebühren, Spreads und Steuern mehr Rendite fressen als nötig? Diese Kosten fallen beim Verkauf direkt an Beim Verkauf entstehen meistens mehrere Kostenblöcke. Einige sind sofort sichtbar, andere verstecken sich im Kurs. Ordergebühr (Transaktionsentgelt): Für jeden Verkaufsauftrag berechnet der Broker eine Gebühr. Sie kann fix sein oder vom Ordervolumen abhängen. Diese Kosten werden direkt vom Erlös abgezogen – dadurch verringert sich die Auszahlung. Handelsplatzgebühr und Courtage: Je nach Börsenplatz kommen zusätzliche Entgelte dazu, etwa Börsengebühren oder eine Maklercourtage. Auch diese Kosten fallen pro Order an. Spread (Preisspanne): Der Spread ist ein oft unterschätzter Kostenfaktor. Sie verkaufen zum Geldkurs (Bid) – der liegt unter dem Briefkurs (Ask). Die Differenz zwischen beiden Kursen ist ein indirekter Kostenblock. Besonders deutlich wird er bei illiquiden Titeln (meist Aktien, Anleihen oder Zertifikate, die nur selten gehandelt werden) oder beim Handel über außerbörsliche Plätze. Der größte Renditekiller: Steuern auf Kursgewinne Den stärksten Einfluss auf die Nettorendite haben nicht die Gebühren – sondern die Steuern. In Deutschland fallen auf realisierte Kursgewinne beim Verkauf in der Regel Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Meist behält die Bank oder der Broker die Steuer direkt ein. Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer): Sie beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn – also auf Kursgewinne, außerdem auf Dividenden und Zinsen. Solidaritätszuschlag: Zusätzlich werden 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer fällig. Das entspricht effektiv etwa 1,375 Prozent des Gewinns, wenn der volle Satz greift. Kirchensteuer: Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 bis 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Dadurch steigt die effektive Gesamtbelastung grob auf 26 bis 28 Prozent des Gewinns. Verlustverrechnungstöpfe: Gewinne werden zunächst mit vorhandenen Verlusten verrechnet – getrennt nach Aktien-Verlusttopf und dem allgemeinen Topf für Sonstiges. Nur der am Ende verbleibende Gewinn wird besteuert. So entsteht der steuerpflichtige Gewinn: Die Bemessungsgrundlage ist der realisierte Veräußerungsgewinn, Verkaufserlös minus Anschaffungskosten (inklusive Kaufnebenkosten, abzüglich Verkaufsnebenkosten). Dabei gilt das FiFo-Prinzip: Zuerst gekaufte Anteile gelten als zuerst verkauft. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie denselben ETF oder dieselbe Aktie in mehreren Tranchen gekauft haben. First in, first out: So funktioniert die Fifo-Methode beim ETF-Verkauf Außerdem gilt: Der Gewinn wird zuerst mit dem Sparer-Pauschbetrag und mit vorhandenen Verlusten verrechnet – nur der Rest ist steuerpflichtig. Beispielrechnung: So viel bleibt nach Steuern übrig (ohne Kirchensteuer) Ein Beispiel zeigt, wie stark Steuern den Gewinn reduzieren können. Annahme: Ein Anleger kauft 100 Aktien zu je 50 Euro für insgesamt 5.000 Euro und verkauft sie später zu je 80 Euro für 8.000 Euro. Weitere Kosten fallen nicht an, ein Verlustverrechnungstopf steht nicht zur Verfügung, der Sparer-Pauschbetrag ist bereits ausgeschöpft und Kirchensteuer wird nicht fällig. Gewinn berechnen: 8.000 Euro – 5.000 Euro = 3.000 Euro steuerpflichtiger Gewinn Abgeltungsteuer: 25 Prozent von 3.000 Euro = 750 Euro Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent von 750 Euro = 41,25 Euro Gesamtsteuerbelastung: 750 Euro + 41,25 Euro = 791,25 Euro; effektive Steuerquote: 791,25 / 3.000 ≈ 26,4 Prozent Netto erhält der Anleger: 8.000 Euro – 791,25 Euro = 7.208,75 Euro Der Gewinn sinkt damit von 3.000 Euro auf 2.208,75 Euro . Haben Sie einen Freistellungsauftrag hinterlegt – zum Beispiel 1.000 Euro –, wird dieser Betrag zuerst vom Gewinn abgezogen. Im Beispiel sinkt der zu versteuernde Gewinn von 3.000 Euro auf 2.000 Euro. Abgeltungsteuer: 25 Prozent von 2.000 Euro = 500 Euro Soli: 5,5 Prozent von 500 Euro = 27,50 Euro Netto-Gewinn: 2.472,50 Euro Gut zu wissen: Der Freistellungsauftrag beträgt maximal 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro für Verheiratete und lässt sich auf verschiedene Banken und Broker aufteilen. Verlustverrechnung: Wie Sie Gewinne steuerlich abfedern können Verlustverrechnungstöpfe sind ein wichtiges Instrument, um die Steuerlast beim ETF-Verkauf zu senken – aber nur, wenn Sie Verluste tatsächlich realisieren und gezielt nutzen. Für börsengehandelte Wertpapiere gibt es getrennte Töpfe: einen für Aktien einen für Sonstiges (ETFs/Fonds, Anleihen, Zinsen, Derivate etc.) Wichtig für ETFs : Verluste aus ETFs landen im Topf "Sonstiges". Sie können mit Gewinnen aus ETFs/Fonds, Zinsen, Anleihen, Zertifikaten und ähnlichen Erträgen verrechnet werden. Ein Minus im Depot bringt steuerlich jedoch nichts, solange Sie den Verlust nicht realisieren. Erst durch den Verkauf wird er verrechenbar. Haben Sie in einem Jahr sowohl ETF-Gewinner als auch Positionen im Minus, kann es sinnvoll sein, beides im selben Jahr zu verkaufen. So verrechnet die Bank die Verluste automatisch mit den Gewinnen – und die Steuerlast sinkt. Beispiel: Erzielen Anleger mit ETF A einen Gewinn von 1.500 Euro, machen aber mit ETF B gleichzeitig einen Verlust von 1.200 Euro, werden am Ende nur 300 Euro als verbleibender Gewinn versteuert. Gleichzeitig gilt: Nicht jeder ETF im Minus ist automatisch ein langfristiger "Verlierer". Wer mit einem Anlagehorizont von zehn Jahren oder mehr investiert, kann Börsenschwankungen oft aussitzen. Lesen Sie aus der Reihe "Ihr Weg an die Börse" Folge 11: Diese Gebühren sollten ETF-Käufer im Blick haben Folge 12: Warum es wenig bringt, auf den richtigen Zeitpunkt zu warten Folge 13: Diese Fehler sollten Sie bei der Geldanlage vermeiden Folge 14: Warum die Börse langfristig wächst – trotz Rückschlägen Folge 15: Wie Sie in Krisen ruhig bleiben und klug handeln Wenn 25 Prozent zu viel sind: Die Günstigerprüfung nutzen Viele Anleger zahlen pauschal Abgeltungsteuer – obwohl ihr persönlicher Steuersatz eigentlich niedriger wäre. In diesem Fall kann sich die Günstigerprüfung lohnen. Wichtig: Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung nicht automatisch durch. Sie müssen sie beantragen. Die Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 6 EStG. Dort ist geregelt: Auf Antrag prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger ist als die Pauschalsteuer von 25 Prozent. Damit das klappt, müssen Sie in der Steuererklärung die Anlage KAP abgeben und dort das Kreuz für die Günstigerprüfung setzen. Ohne dieses Kreuz behandelt das Finanzamt die einbehaltene Abgeltungsteuer grundsätzlich als abschließend. Einige Steuersoftware-Lösungen oder Elster-Dialoge bieten dafür eine "automatische" Option. Steuertipp Günstigerprüfung: So sparen Sie Steuern mit nur einem Kreuz Anlage KAP in der Steuererklärung: Wann ausfüllen? Liegt Ihr persönlicher Steuersatz zum Beispiel bei 15 Prozent, die Bank hat aber 25 Prozent einbehalten, bekommen Sie über die Günstigerprüfung die Differenz (zuzüglich Soli- und Kirchensteueranteile) erstattet. Auf diese Stellschrauben kommt es beim Verkauf wirklich an Beim Verkauf von Fonds oder ETFs entscheidet renditeseitig vor allem, wie viele Kosten und Steuern Sie sich "einhandeln" – und ob Sie durch schlechtes Timing unnötig Performance verschenken. Diese Punkte sind entscheidend: Realisierte Gewinne werden mit Abgeltungsteuer (zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer) belastet. Jeder Verkauf mit Gewinn reduziert damit direkt Ihre Nettorendite. Wenn Sie Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnungstöpfe und gegebenenfalls die Günstigerprüfung geschickt nutzen, können Sie die Steuerlast senken – und mehr Rendite im Depot behalten. Ordergebühren, Börsengebühren und ähnliche Entgelte gehen direkt vom Verkaufserlös ab. Gerade bei kleinen Beträgen können sie einen spürbaren Teil der Rendite auffressen. Der Spread ist ein versteckter Kostenblock. Verkaufen Sie in illiquiden Zeiten oder an ungünstigen Handelsplätzen, kann die Rendite stärker leiden als durch sichtbare Gebühren. Bei kleinen Ordervolumina schlagen fixe Gebühren überproportional zu Buche, bei größeren Volumina dominiert oft der Spread als prozentualer Kostenfaktor. Auch laufende Kosten wie die TER bestimmen, wie hoch Ihre Rendite ausfällt: Je günstiger ein ETF über die Jahre ist, desto höher fällt der Depotwert aus – und desto besser ist Ihre Ausgangslage beim Verkauf. Im Endeffekt gilt: Achten Sie beim Verkauf besonders auf einen kostengünstigen Broker und einen liquiden Handelsplatz, um Gebühren und unnötig breite Spreads zu vermeiden. Verkaufen Sie nicht aus Emotionen, sondern im Rahmen einer klaren Strategie – damit Sie nicht gerade in Schwächephasen mit schlechten Kursen und hoher Volatilität aussteigen. Wer zusätzlich Sparer-Pauschbetrag, vorhandene Verluste und mögliche steuerliche Vorteile gezielt nutzt, kann die Steuerlast spürbar senken und so einen größeren Teil der Bruttorendite retten.














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