Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist am Mittwoch der Frage nachgegangen, ob verschlüsselte Chatnachrichten, die ausländische Behörden geknackt und den österreichischen Behörden weitergegeben haben, hierzulande als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen - auch dann, wenn besagte Ermittlungsmethoden den heimischen Behörden rechtlich untersagt sind. Die Entscheidung des VfGH hat große Bedeutung für mehrere Gerichtsverfahren rund um die organisierte Kriminalität.