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Rente mit 63 wird abgeschafft: Merz-Regierung will Vorschlag übernehmen

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Rund 260.000 Menschen gehen jedes Jahr abschlagsfrei in Frührente. Geht es nach der Rentenkommission, soll das künftig nicht mehr möglich sein. Es ist ein Satz, der in weiten Teilen der Bevölkerung nicht gut ankommen dürfte: "Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen." So lautet eine von insgesamt 33 Empfehlungen, die die Alterssicherungskommission der Bundesregierung nahelegt , um das Rentensystem zu reformieren. Eine beliebte Option, früher als regulär vorgesehen in den Ruhestand zu treten, würde damit verschwinden. Dabei hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag genau das Gegenteil vereinbart. "Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben", hieß es dort noch. Doch daran will die Koalition nicht mehr festhalten: Wie es aus Kreisen der Bundesregierung heißt, wird die Frührente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft. Damit dürften sie vielen Ökonomen einen Wunsch erfüllen. Denn die als "Rente mit 63" bekannt gewordene Rentenart, die offiziell Rente für besonders langjährig Versicherte heißt, gilt schon lange als zu teuer, zu ungenau und nicht mehr zeitgemäß. "Rente mit 63" erfüllt ihr ursprüngliches Ziel nicht Ursprünglich gedacht für Menschen, die in körperlich belastenden Berufen arbeiten, wird die abschlagsfreie Frührente deutlich häufiger von Versicherten genutzt, die aus Berufen mit vergleichsweise geringer Belastung kommen. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Basis von Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zudem kommt die Regelung vor allem Personen mit stabilen Erwerbsverläufen und guten Verdienstmöglichkeiten zugute. Eine "Rente mit 63" ist diese vorgezogene Altersrente allerdings schon lange nicht mehr , auch wenn sie umgangssprachlich weiterhin so genannt wird. Nur die Geburtsjahrgänge vor 1953 konnten mit 63 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Für alle anderen steigt die Altersgrenze an, bis sie ab dem Jahrgang 1964 im Jahr 2029 sozusagen eine "Rente mit 65" geworden sein wird. Welche Altersgrenze je nach Jahrgang gilt, zeigt die folgende Tabelle: Würde die Abschaffung der "Rente mit 63" sofort gelten? Nach jüngsten Daten der Deutschen Rentenversicherung beantragten im Jahr 2024 etwa 262.400 Beschäftigte erfolgreich diese Rentenart und bekamen im Schnitt 1.677 Euro monatliche Rente ausgezahlt (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits abgezogen). Grundsätzlich könnte die Bundesregierung die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit sofortiger Wirkung abschaffen. Allerdings wäre ein solches Vorgehen unüblich. Wenn es in der Vergangenheit Verschlechterungen im Rentenrecht gegeben hat, gingen diese oft mit einer Übergangsregelung einher. So geschehen beispielsweise bei der Altersrente für Frauen, die ursprünglich mit 60 Jahren beantragt werden konnte und nach ihrer Abschaffung nach Jahrgängen gestaffelt auslief. Ähnliches könnte die Bundesregierung also auch nach einem eventuellen Ende der "Rente mit 63" regeln. Lesen Sie auch: Schlupfloch ermöglicht "Rente mit 63" ohne Abschläge Auch Frührente mit Abschlägen könnte sich ändern Gäbe es diese Rentenart nicht mehr, hieße das aber nicht, dass Versicherte gar nicht mehr vorzeitig in Rente gehen könnten. Sie könnten weiterhin auf die Rente für langjährig Versicherte zurückgreifen, für die sie nur 35 Beitragsjahre gesammelt haben müssen. Allerdings werden dabei Abschläge fällig, die die Rente dauerhaft kürzen. Diese vorgezogene Altersrente kann man derzeit tatsächlich ab 63 Jahren beziehen. Doch auch für sie hat die Rentenkommission eine Reformidee. Das Gremium schlägt vor, in einem ersten Schritt "die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen". Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. "Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben", heißt es in den Empfehlungen der Kommission. Das bedeutet: Würde gleichzeitig die Empfehlung umgesetzt, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln , und die Regelaltersgrenze dadurch über 67 Jahre hinaus steigen, würde sich auch die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte weiter über 64 Jahre hinaus erhöhen. Auch diese Maßnahmen will die Bundesregierung genau so umsetzen, wie vorgeschlagen. Höhe der Abschläge soll regelmäßig geprüft werden Derzeit können alle Jahrgänge ab 1964 maximal vier Jahre vor ihrer Regelaltersgrenze von 67 Jahren die Frührente mit Abschlägen beziehen. Würde sich dieses Zeitfenster verkleinern, würden auch die maximal möglichen Abschläge in Summe geringer ausfallen. Aktuell gilt: Wer ab Jahrgang 1964 mit 63 in Rente geht, dessen Bezüge werden dauerhaft um 14,4 Prozent gekürzt. Bei einem Renteneintritt ab 64 würden die Abzüge insgesamt nur noch bei 10,8 Prozent liegen. Allerdings könnte sich künftig auch die Höhe der monatlichen Abschläge ändern. Denn die Rentenkommission empfiehlt, sie regelmäßig zu aktualisieren. Bisher gilt: Pro Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Da für verschiedene Jahrgänge verschiedene Regelaltersgrenzen gelten, fallen auch die maximal möglichen Abschläge unterschiedlich hoch aus. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick: Die Rente für langjährig Versicherte ist trotz der Abschläge beliebt. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung gingen 2024 rund 238.000 Menschen neu auf diese Art in Rente. Nimmt man die Rente für langjährig Versicherte und die vor der Abschaffung stehende Rente für besonders langjährig Versicherte zusammen, gehen insgesamt mehr Menschen vorzeitig in Rente als regulär. 2024 gingen rund 356.400 Versicherte in die Regelaltersrente; rund 500.400 gingen vorzeitig in Rente.














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