Finanzielle Vorsorge: Wer Erwerbsminderungsrente beziehen kann – und in welcher Höhe
Wenn Lohnarbeit nicht mehr möglich ist, kann die Erwerbsminderungsrente ein Rettungsanker sein. Wer berechtigt ist und wie man sie bekommt, lesen Sie hier.
Es gibt Dinge, die man bei der Lebensplanung schlicht nicht vorhersehen kann: Wenn Krankheit oder ein Unfall dazu führen, dass jemand dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, soll die Erwerbsminderungsrente das wegfallende Einkommen zumindest teilweise auffangen und Betroffene absichern.
Für einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente müssen in der Regel zwei versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: Man muss mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang die Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa für Berufseinsteiger. Hier besteht unter Umständen bereits Anspruch, wenn die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Ausbildungsende eintritt und in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang die Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gelten für Berufseinsteiger ebenfalls besondere Regeln.
Erwerbsminderungsrente: Wenn Arbeit nicht mehr möglich ist
Generell gilt für alle Betroffenen: Welchen Beruf man bisher ausgeübt hat, ist für die Erwerbsminderungsrente unwichtig. Für die Beantragung ist nur relevant, wie viele Stunden unter den „üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes“ noch täglich gearbeitet werden kann. Eine teilweise Erwerbsminderung trifft dann zu, wenn noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden Arbeit pro Tag möglich sind. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert.
Neben körperlichen Einschränkungen gilt die Möglichkeit einer solchen vorzeitigen Verrentung auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen. Auch diese können grundsätzlich zu einer Erwerbsminderungsrente berechtigen. Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern wie stark die Erkrankung die Arbeitsfähigkeit einschränkt.
Nebenbei arbeiten ist erlaubt – mit Einschränkungen
Trotz Erwerbsminderungsrente darf grundsätzlich gearbeitet und hinzuverdient werden. Die Grenzen werden jährlich angepasst: 2026 dürfen bei voller Erwerbsminderung maximal 20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdient werden, bei teilweiser Erwerbsminderung 41.527,50 Euro. Wichtig ist dabei, dass der Umfang der Tätigkeit zur festgestellten Erwerbsminderung passt.
Seit 2024 können Rentner zudem im Rahmen einer Arbeitserprobung etwa sechs Monate testen, ob eine Rückkehr oder Ausweitung der Arbeit möglich ist, ohne dadurch zunächst den Rentenanspruch zu gefährden.
Wie bekommt man die Rente?
Wer eine Erwerbsminderungsrente erhalten will, muss sie aktiv beantragen. Die erforderlichen Formulare stellt die Deutsche Rentenversicherung online bereit, die dortigen Auskunfts- und Beratungsstellen helfen auch bei der Antragstellung. Häufig soll zuvor eine medizinische Rehabilitation versucht werden – fordert die Krankenkasse dazu auf, einen Reha-Antrag zu stellen, müssen Versicherte dieser Aufforderung nachkommen.
Wie hoch die monatliche Zahlung am Ende ausfällt, hängt unter anderem vom bisherigen Versicherungsverlauf ab. Eine wichtige Rolle spielt die sogenannte Zurechnungszeit: Sie soll verhindern, dass Menschen wegen einer frühen Erwerbsminderung eine niedrige Rente erhalten, weil sie ja noch nicht lange einzahlen konnten. Hier wird so gerechnet, als hätten sie bis zu einem bestimmten Alter weiter Beiträge auf Grundlage des bisherigen Durchschnittsverdienstes gezahlt.
Wird der Antrag auf die Rente abgelehnt, ist das nicht zwingend das letzte Wort. Gegen einen Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bleibt auch dieser erfolglos, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
