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6. September 2026: Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Das müssen Sie zum Wahlsystem wissen

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In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Beim Wahlsystem gibt es ein paar Unterschiede zur Bundestagswahl. Hier die wichtigsten Regeln.

Wenn bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September um 18 Uhr die Wahllokale schließen, wird es spannend. In was für einer Stärke sind die Parteien künftig im Parlament in Magdeburg vertreten? Welche Direktkandidaten schaffen es? Und wie viele Politiker insgesamt erringen einen der begehrten Sitze im Parlament am Domplatz?

Besonders die Bewohner der insgesamt 41 Wahlkreise werden bei den Hochrechnungen und Prognosen mitfiebern – aber auch Menschen in ganz Deutschland. Wegen des großen Zuspruchs für die AfD in dem östlichen Bundesland gilt die Abstimmung als richtungsweisend für die gesamte Bundesrepublik.

Landtag wird alle fünf Jahre gewählt

Insgesamt ähnelt das Wahlsystem dem bei Bundestagswahlen. Es gibt aber einige Unterschiede. Der erste ist die Länge der Wahlperiode. Im Bund wird alle vier Jahre gewählt, in Sachsen-Anhalt dagegen nur alle fünf Jahre.

Wie bei der Bundestagswahl auch, haben die Wähler in Sachsen-Anhalt zwei Stimmen zu vergeben. Die Erststimme ist für die Direktkandidaten. Die Zweitstimme, mit der über die Landeslisten abgestimmt wird, entscheidet darüber, wie viele Sitze die Parteien im Landtag haben.

Gewählt ist gewählt – das gilt auch für die Direktkandidaten

Kandidaten, die am 6. September in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinen, ziehen direkt in das Landesparlament ein. Hier gibt es einen wichtigen Unterschied zur Bundestagswahl, wo es passieren kann, dass Gewinner eines Wahlkreises es nicht ins Parlament in Berlin schaffen – nämlich dann, wenn ihre Partei nicht genügend Zweitstimmen hat. Am Ende muss schließlich das Stimmen-Verhältnis der Zusammensetzung des Parlaments widerspiegeln. Da diese Reform die Parteien stärkte und die Direktkandidaten schwächte, gab es viel Kritik daran.

Allerdings begrenzt das neue Wahlrecht im Bund auch die Anzahl der Mandate auf 630 – die Volksvertretung wächst also nicht weiter an, wie es in früheren Zeiten der Fall war, wo sich zeitweise mehr als 730 Parlamentarier unter der Reichstagskuppel tummelten. 

In Sachsen-Anhalt dagegen bleibt es bei der Regel, die es auch früher im Bund gab: Da alle Gewinner der Direktmandate ihren Sitz im Parlament bekommen, am Ende aber das Stimmenverhältnis der Parteien aufgehen muss, gibt es Ausgleichs- und Überhangmandate. Der Landtag in Magdeburg könnte also mehr Mitglieder als die vorgesehen 83 haben.

Fünf-Prozent-Hürde ohne Ausnahme in Sachsen-Anhalt

Ein weiterer Unterschied zwischen der Wahl in Sachsen-Anhalt und der Bundestagswahl ist die Fünf-Prozent-Hürde. Eine Partei muss also mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen bekommen, um in den Landtag einzuziehen.

Eigentlich sollte diese strikte Regelung auch im Bund gelten, aber darum gab es juristischen Streit, der bis vor das Bundesverfassungsgericht ging. Deshalb gilt übergangsweise die so genannte Grundmandatsklausel: Wenn eine Partei bei der Bundestagswahl drei Direktmandate holt, zieht sie ins Parlament ein, und zwar gemäß der Stärke ihrer Zweitstimmen. Das gilt auch, wenn sie es nicht über die Fünf-Prozent-Hürde schafft.















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