Die befristete Anschaffung einer Analysesoftware zur Terrorbekämpfung bei der hessischen Polizei war nach Einschätzung der mit dem Vergaberecht befassten Juristin rechtlich zulässig. Es habe im November 2016 eine unvorhersehbare Gefährdungslage gegeben, sagte die im Polizeipräsidium für Technik, Log